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Wiederbetätigung: Zwei Prozesse

Einer der beiden Angeklagten soll der Skinhead-Szene angehören.
Einer der beiden Angeklagten soll der Skinhead-Szene angehören. ©DAPD
Nazi-Symbole im Facebook und Verhetzung auf rechtsradikaler Online-Plattform: Vorarlberger vor Gericht.

In den nächsten zwei Wochen stehen am Landesgericht Feldkirch gleich zwei Geschworenprozesse wegen Wiederbetätigung auf dem Plan. Angeklagt sind zwei Vorarlberger im Alter von 30 und 32 Jahren. Letzterer muss sich zudem noch wegen Verhetzung verantworten. Ihm wird vorgeworfen, auf einer rechtsradikalen Online-Plattform nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet zu haben.
Am 27. Juni muss der 30-Jährige auf der Anklagebank Platz nehmen. Er soll zwischen November 2012 und Jänner 2013 auf Facebook nationalsozialistisches Bildmaterial veröffentlicht haben. Darunter unter anderem die Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz, SS-Abzeichen, ein Porträt Adolf Hitlers sowie Runen und einen SS-Uniform-Träger.
Der 32-jährige Angeklagte, welcher sich am 5. Juli vor dem Geschworengericht verantworten muss und der Skinheadszene angehört, soll ebenfalls nationalsozialistische Inhalte verbreitet haben. Laut Anklage soll er sich im Zeitraum von Mai 2010 bis Juni 2012 auf rechtsradikalen Plattformen und Foren zu diversen Themen geäußert haben. Unter anderem soll der Vorarlberger nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleugnet haben, indem er gepostet hat, dass im Zweiten Weltkrieg keine Gaskammern existiert hätten. Diese seien erst viel später gebaut worden.

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