Der betroffene Polizeijurist Hermann Winkler hatte Beschwerde eingelegt und nun vom Gericht recht bekommen. “Die Aufhebung der Suspendierung bedeutet nicht die Beendigung der sechs anhängigen Disziplinarverfahren”, sagte Vouk zur APA. “Wichtig ist zu sagen, dass die Disziplinarkommission des Innenministeriums die Suspendierung verfügt hat, nicht die Landespolizeidirektion als Dienstbehörde.”
Polizeijurist habe Weisungen missachtet
Dem bisherigen Leiter des Strafamtes in der Landespolizeidirektion wurde vorgeworfen, dass einige Akten wegen seiner Untätigkeit verjährt seien. Zudem habe er Weisungen des unmittelbaren Dienstvorgesetzten missachtet, den Dienstweg nicht eingehalten und “einen nicht akzeptablen Umgang” mit dem Vorgesetzten an den Tag gelegt, der zu Spannungen geführt habe.
Winkler wieder in Landespolizeidirektion
Winkler kehrte am Montag in die Landespolizeidirektion zurück. Allerdings will er nicht mehr im Strafamt tätig sein. Im gegenseitigen Einvernehmen wurde er der Einsatz-, Grenz-, und Fremdenpolizeilichen Abteilung zugeteilt. Laut Vouk ist die Abteilung personell unterbesetzt, der Beamte sei zur Unterstützung zugeteilt worden.
“Das war mein Wunsch, wegen dem vergifteten Klima dort”, meinte Winkler im APA-Gespräch. “Ich wehre mich gegen alle Vorwürfe.” Seit Mitte Februar 2014 seien sieben Disziplinaranzeigen gegen ihn eingegangen, erklärte der Polizeijurist, der sich nach seiner Suspendierung im Mai als Mobbing-Opfer bezeichnet hatte. Im Büro gab es auch eine Hausdurchsuchung durch Ermittler des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung. Gefunden wurde dabei aber nichts, “was ich sehr begrüße”, so der Beamte.
“Ich warte das Personalkarussell ab”
Das Angebot, in die Rechtssektion ins Ministerium mit freier Zeiteinteilung zu wechseln, lehnte Winkler ab. Über seinen beruflichen Wünsche sagte er nur soviel: “Ich warte das Personalkarussell ab.” Der Polizist wurde im Zusammenhang mit den Anschuldigungen auch bei der Staatsanwaltschaft Salzburg angezeigt. “Es wird wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs ermittelt”, erklärte Staatsanwaltschafts-Sprecher Marcus Neher am Montag auf Anfrage der APA.
Suspendierung bereits 2012
Die Suspendierung im Mai war nicht die erste. Im April 2012 wurde gegen Hermann W. die selbe Maßnahme ergriffen. Er war damals Strafreferent in der Bundespolizeidirektion Salzburg. Der Polizist war in Verdacht geraten, im Zeitraum 2008 bis 2010 in mehreren strittigen Verwaltungsverfahren vorläufige Beschlagnahmen von Glücksspielautomaten durch die Finanzbehörde widerrechtlich aufgehoben zu haben.
Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Linz waren aber die von der Justiz angeordneten Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen illegal. Die Suspendierung gegen ihn wurde am 24. Juli 2012 aufgehoben, das Strafverfahren am 7. Jänner 2013 eingestellt. (APA)
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