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Wie war Al-Bakrs Selbstmord möglich?

Die JVA Leipzig weist jegliche Vorwürfe zurück.
Die JVA Leipzig weist jegliche Vorwürfe zurück. ©APA/SEBASTIAN WILLNOW
Deutsche Justiz sieht keine Fehler nach Suizid von Syrer

Seit dem Selbstmord des Terrorverdächtigen Jaber Al-Bakr gab es heftige Vorwürfe gegen die JVA Leipzig und die Behörden, die das sächsische Justizministerium entschieden zurückweist. “Das hätte nicht passieren dürfen. (…) Obwohl wir alles dafür getan haben, um das zu verhindern”, äußert sich Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow via Twitter über den Vorfall.

Viele Ungereimtheiten im Fall Al-Bakr

Der 22-jährige Syrer wurde verdächtigt, einen Terroranschlag auf den Berliner Flughafen geplant und bereits vorbereitet zu haben und wurde am Montag festgenommen. Der in der JVA Leipzig zwar als hochgefährlich eingestufte Gefangene wurde aber laut vieler Kritiker und sogar Sachsens Vize-Ministerpräsidents Martin Dulig, wie ein Kleinkrimineller behandelt. Obwohl er einen Selbstmordanschlag geplant hatte und die Richterin mitteilte, dass er suizidgefährdet sei, kam Al-Bakr nicht in eine für diese Fälle geeignete Zelle und trug normale Gefängniskleidung anstelle von besonders dünner Kleidung, die beim Versuch, sich zu erhängen, reißen würde.

Diese und noch mehr Ungereimtheiten entfachten viele hitzige Diskussionen, die wohl noch lange anhalten werden.

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