In der Zivilrechtsklage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen dessen ehemaligen Steuerberater Peter Haunold hat sich am dritten Verhandlungstag Grasser-Anwalt Dieter Böhmdorfer den Berater zur Brust genommen.
Unter Protest der Anwälte von Haunold bzw. dessen Arbeitgeber, die internationale Steuerberatungsagentur Deloitte, wollte Böhmdorfer wissen wie Haunold seine eigene Stiftung namens Cinderella angelegt hat und ob er diese gleich den Finanzbehörden offen gelegt hatte. Hanuold betonte, dass der wesentliche Unterschied zwischen seiner Stiftung von Grasser der ist, dass er sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten habe.
Er habe nämlich in seiner intransparenten Stiftung keine Aktivbezüge geparkt – im Gegensatz zu Grasser. Auch habe er – gesetzestreu – keinen Einfluss auf die Stiftung genommen – ebenfalls im Gegensatz zum Ex-Finanzminister. Dabei habe Grasser noch gesagt, “er will nicht in eine Androsch-Situation kommen”. Er habe Grasser daraufhin gewarnt, dann müsse er entweder alles in Österreich versteuern oder dem Finanzamt schon von Beginn an die Stiftung und die weiteren Gesellschaften offenlegen.
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