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Wettskandal-Prozess vor dem Schlusspfiff

Kuljic und Co. erfahren am Freitag ihre Urteile
Kuljic und Co. erfahren am Freitag ihre Urteile
Am Donnerstag ist im Grazer Straflandesgericht der Prozess um den Fußball-Wettskandal mit den Schlussplädoyers in die letzte Runde gegangen. Während Staatsanwältin und Verteidigung nochmals auflisteten, wer wo betrogen oder Schaden verursacht hatte, erklärte der Vertreter der Bundesliga: "Verlierer und Geschädigter ist der Sport." Die Urteilsverkündung wird für Freitag erwartet.


Seit Anfang August hatte das Verfahren an insgesamt 15 Verhandlungstagen den Schöffensenat (Vorsitz: Elisabeth Juschitz) beschäftigt. Auf der Anklagebank saßen die Profi-Spieler Dominique Taboga, Sanel Kuljic und Thomas Zündel sowie sieben weitere Angeklagte. Ihnen wurde vorgeworfen, 18 Bundesliga-Spiele – teilweise nur versuchsweise – manipuliert zu haben. Dabei soll es Absprachen zwischen den Spielern gegeben haben, um zu bestimmten Ergebnissen zu gelangen und damit die Wetten zu beeinflussen.

Staatsanwältin Kathrin Heidinger beschränkte sich darauf, sehr ausführlich die Fakten zusammenzufassen und zuletzt an den Richtersenat zu appellieren: “Zeigen Sie den Angeklagten für ihr Verhalten die Rote Karte.” Der Anwalt von Kuljic meinte, es gäbe “höchste Zweifel an der Erpresser-Theorie”. Dem ehemaligen Bundesliga-Spieler wurde unter anderem vorgeworfen, seinen Kollegen Taboga erpresst zu haben. “Ich möchte seine Rolle nicht schönreden”, so der Anwalt, aber die Anschuldigungen Tabogas hätten seiner Meinung nach nur die Aufmerksamkeit auf Kuljic lenken sollen, und zwar weg von dessen eigenen Verfehlungen.

Das sah der Verteidiger Tabogas anders: “Seine Angaben waren die Basis für die Anklage.” Außerdem sei sein Mandant “weitgehend Opfer der Organisation, in die er eingebunden war.” Er forderte daher eine “außerordentlich milde Strafe”, am besten eine, die durch die Untersuchungshaft schon abgedeckt ist. “Er hat schon einen hohen Preis bezahlt. Seine Zukunft als Fußballer durch die lebenslange Sperre, beinahe hätte er auch noch seine Familie verloren”, so der Anwalt.

Nach den Plädoyers wird der Schöffensenat am Nachmittag sowie am Freitag beraten. Ein Urteil soll am Freitag frühestens um 11.00 Uhr erfolgen.

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