Den Entscheid hat ein Vermittler von Wetten auf virtuelle Tierrennen erwirkt. Das Bundesfinanzgericht hatte ihn zur Zahlung der Glücksspielabgabe auf seine Wetten verpflichtet. Die Glücksspielabgabe ist deutlich höher als die Sportwettengebühr.
Der Vermittler bekämpfte den Entscheid des Finanzgerichts, da es sich seiner Meinung nach um Sportwetten handelt. Der VwGH war aber anderer Meinung: “Gegenüber realen Veranstaltungen haben die Wettenden geringere Kenntnisse von erfolgsrelevanten Faktoren”, so der VwGH am Mittwoch in einer Aussendung.
(apa/red)
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