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Werkverkehr und Verpflegungsmehraufwand

Mit dem richtigen Wissen kann man Geld zurückbekommen.
Mit dem richtigen Wissen kann man Geld zurückbekommen. ©Steurer
Damit die Arbeitnehmerveranlagung für Sie möglichst viel Geld einbringt, gibt Eva-Maria Düringer von der Arbeiterkammer in einer vierteiligen Serie Tipps zum Steuersparen.
So kommen Sie sicher durch den Steuerdschungel

Sehr oft erreicht die Arbeiterkammer die Anfrage betreffend Fortbildungs- bzw. Ausbildungskosten. „Es liegt auf der Hand, dass jegliche Ersätze – egal ob vom Arbeitgeber oder von einer anderen Institution – immer abgezogen werden müssen. Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel den Lehrgang – aber nicht die gefahrenen Kilometer – können diese auch angesetzt werden“, betont die Steuerrechtsexpertin.

Auch gibt es die Möglichkeit des Verpflegungs­mehraufwandes, aber hier gibt es genaue Bestimmungen, wann was angesetzt werden kann. „Auch Fachliteratur mit Ausnahme von Lexika finden in den Werbungskosten Ansatz“, weiß Düringer.

„Mache Firmen stellen einen Werkverkehr zur Verfügung, und gerade hier hat es Mitte 2016 ein interessantes Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof gegeben“, erklärt Düringer. Der VwGH bejahte die Frage, dass – unter gewissen Umständen – auch bei Werkverkehr ein Pendlerpauschale geltend gemacht werden kann. Das Höchstgericht begründete sein Erkenntnis damit, dass auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen ist und nicht bloß auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Werkverkehrs. „Das heißt, wenn ich den Werkverkehr nicht nutze, kann mir auch ein Pendlerpauschale zustehen. Da es hier aber zu Problemen bei der laufenden Lohnabrechnung kommen kann, steht es dem Dienstnehmer selbstverständlich frei, dies im Zuge der Veranlagung – also beim Steuerausgleich – geltend zu machen“, erklärt Eva Maria-Düringer.

Experten der AK Vorarlberg unterstützen Sie im Rahmen der AK-Steuerspartage im März bei der Arbeitnehmerveranlagung. Vereinbaren Sie unter 050/258-3131 Ihren persönlichen Beratungstermin.

Stellen Sie Ihre Fragen

Die AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer steht Ihnen am 10. Februar für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung.
VN-Telefonsprechstunde: Freitag, 10. Februar, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00)
VN/VOL.AT-Videochat: 10. Februar von 14 bis 14.30 Uhr. Fragen können Sie per Mail an redaktion@vol.at oder facebook.com/vorarlbergOnline stellen oder direkt im VOL.AT-Forum posten.

 

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