„Für uns ist klar: wer sich an Kindern und Frauen vergeht, gehört hinter Gitter und nicht auf ‚freien Fuß’ gesetzt! In dieser Frage gilt für uns absolute Nulltoleranz!“, betont die freiheitliche Frauensprecherin, LAbg Kornelia Spiß. Mit der Forderung wendet man sich direkt an die VP-Justizministerin Karl. Aus ihrem Ministerium ließ man bis dato verlauten, eine Ausnahmeregelung für Kinderschänder und Sexualstraftäter bei Fußfesseln verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Verfassung schützt Sex-Täter nicht
Die FPÖ beruft sich auf den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes: Der hatte festgehalten, dass die Verfassung keinen Hinderungsgrund für eine solche Ausnahmeregelung darstelle. Nun soll nach Vorstellung der FPÖ alles unternommen werden, um Hafterleichterungen für Sex-Täter in Zukunft gänzlich auszuschließen.
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