Grundsätzlich spricht man von einem Sturm spricht erst ab einer Windgeschwindigkeit von 60 km/h. Für Sturmschäden am Eigenheim kommt eine Sturmversicherung auf, die meist Bestandteil der Eigenheimversicherung ist. Wird in der Folge etwas in der Wohnung beschädigt, deckt das die Haushaltsversicherung.
Eigenheim- und Haushaltsversicherung
Ein Beispiel: Wird das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Eigenheimversicherung auf. Kommt es aber dadurch zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das grundsätzlich die Haushaltversicherung.
Sturmschäden an Autos
Sturmschäden an Autos werden meist nur von der Kasko-Versicherung – Elementar- oder Vollkasko – gedeckt. Die eigene Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Ob oder in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, kann er im Schadensfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.
Umfallende Bäume sind „höhere Gewalt“
Wer nur haftpflichtversichert ist, muss Sturmschäden zumeist aus der eigenen Tasche zahlen. Denn Schäden durch umfallende Bäume gelten als „durch höhere Gewalt verursacht“, egal ob sie parkende, haltende oder fahrende Autos beschädigen.
Morsche Bäume und baufällige Häuser
Zurückholen kann man sich Kosten nur, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Häuser baufällig waren. Das Problem dabei: Die Geschädigten müssen den Nachweis dafür erbringen, dass die Besitzer ihre Erhaltungspflichten verletzt haben. In diesem Fall ist eine Haftung des Hauseigentümers oder dessen Gebäude-Haftpflichtversicherung – zumeist Teil der Eigenheimversicherung – denkbar.
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