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Wenn Täter zum Opfer werden

Hin und wieder werden Männer Opfer von Verleumdungen.
Hin und wieder werden Männer Opfer von Verleumdungen. ©VN/Symbolbild
Männer werden nicht selten zu Unrecht als Vergewaltiger und "Kinderschänder" abgestempelt.

Im August bezichtigt eine 15-Jährige einen Burschen der Vergewaltigung. In Wirklichkeit war der Sex einvernehmlich, doch als der Vater die beiden erwischt, braucht sie einen Sündenbock. Dafür muss der junge Mann herhalten. Vor der Polizei schmückt das Mädchen ihre Lüge noch aus, ihre Bekanntschaft steckt in der Klemme. Schließlich macht sie reinen Tisch und wird wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage verurteilt. Der Bub kann aufatmen. Ähnlich die Geschichte einer 16-Jährigen, die ihrem Onkel ordentlich eins auswischen wollte. Weil ihr der Mann das Handy für eine Zeit lang abgenommen hatte, „revanchierte“ sich das Mädchen. Sie zeigte ihn bei der Polizei an. „Er hat mir an die Brüste gegriffen“, log sie. Somit stand der Mann im Verdacht des sexuellen Missbrauchs. Auch hier schilderte das Mädchen zunächst glaubwürdige Details. Später kam es zu Widersprüchen und zum Geständnis: „Ich hab alles erfunden.“

Katastrophale Folgen

Opfer solcher Verleumdungen werden in der Regel Männer. Frauen kommen als Sexualstraftäter so gut wie nie in Betracht. Im schlimmsten Fall verhaftet die Polizei den Verdächtigen noch am Arbeitsplatz, ein denkbar schlechtes Image für jeden Arbeitnehmer. Viele kostet dies den Job. Beziehungen gehen in die Brüche, Freunde distanzieren sich. Besteht Grund zur Annahme, der mutmaßliche Täter könnte flüchten oder erneut das Opfer bedrängen, kommt er bis zum Prozess in Untersuchungshaft. Hält das Lügengebäude im Prozess, sitzt ein Unschuldiger unter Umständen jahrelang hinter Gittern.

Vielfältige Gründe

Die Motive für falsche Beschuldigungen sind vielfältig. Mädchen kommen zu spät nach Hause, brauchen eine Entschuldigung. Frauen benötigen nach einem Seitensprung eine Rechtfertigung oder es ist eine ganz gezielte Racheaktion. Die Justiz ist bei Zeugen auf Ehrlichkeit angewiesen. Noch dazu ist das Opfer bei Sexualdelikten meist der einzige Zeuge. Nicht umsonst sieht der Gesetzgeber für „Delikte gegen die Rechtspflege“ empfindliche Strafen vor. Auf Verleumdung stehen beispielsweise bis zu fünf Jahre Haft. Doch vielen der Angeklagten scheint nicht einmal vor Gericht klar zu sein, was sie mit ihrer Lüge anrichten können.

Der Weiße Ring verfügt über eine kostenlose Rund-um-die-Uhr-Beratung für Opfer von Straftaten. Telefon: 0800112112 oder im Internet unter vlbg@weisser-ring.at

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