Der für psychisch krank und gefährlich erklärte Hilfsarbeiter wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Marschnig ist nicht rechtskräftig.
Widerstand
Der Schuldspruch erfolgte vor allem wegen Brandstiftung. Der Strafrahmen beträgt dafür ein bis zehn Jahre Gefängnis. Schuldig gesprochen wurde der Deutsche auch wegen des Konsums von Kokain und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt. Er hatte bei seiner Festnahme nach einer nächtlichen Ruhestörung Polizisten mit einem Stanleymesser bedroht und später aus der Arrestzelle zu fliehen versucht.
Im Zweifel freigesprochen wurde der von Daniel Vonbank verteidigte Angeklagte vom Vorwurf, er habe einem Besitzer der abgebrannten Scheunen ein Elektro-Fahrrad gestohlen. Denn der junge Mann behauptete, er habe das Rad beim Fundamt abgeben wollen. Nicht geglaubt hat das Gericht dem 28-Jährigen aber, dass die beiden Scheunen aus Versehen in Brand geraten seien. Vor der Polizei und der Haftrichterin hatte der Beschuldigte noch zugegeben, er habe die Schuppen anzünden wollen.
Noch in der Tatnacht konnte der Täter festgenommen werden. Nach dem zweiten Brand war er in einen Wald geflüchtet. Nach der ersten Brandstiftung hatte er sich am Brandort in Weiler unter die Schaulustigen gemischt, die der Feuerwehr zusahen. Der angerichtete Gesamtschaden beläuft sich auf rund 200.000 Euro.
Weil er nicht zurechnungsunfähig war, konnte neben der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auch eine Strafe verhängt werden.
(Quelle: NEUE/Dünser)
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