Weiler. (mima) Bereits im vergangenen Jahr wurde der Erstentwurf der Überarbeitung des Gesamtbebauungsplans der Gemeinde Weiler präsentiert. Dazu mussten in weiterer Folge die Anregungen der Gemeindevertretung eingebracht werden und so liegt der geänderte Bebauungsplan nun im Gemeindeamt zur Einsicht auf.
Bebauungsplan liegt zur Einsicht auf
Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes mussten dabei vor allem die Forderungen des Landes eingearbeitet werden, wie sparsamer Umgang mit dem Grund und Verdichtung in den Baulagen. Dabei wurde auf die Bebauung in den Hanglagen, auf die Bebauungsdichten in den Tallagen im Kontext mit dem sparsamen Umgang von Boden geachtet. Weiters wurde auch ein Augenmerk auf die Vereinfachung und Rechtssicherheit gelegt und insgesamt konnte so eine Vereinfachung der Zonen erreicht werden. In den neu definierten Hangzonen wurden neben den bisher definierten zwei Obergeschossen, zusätzlich ein Untergeschoss festgelegt. Weiters ergeben sich durch den neuen Bebauungsplan Änderungen bei der Penthouse-Regelung. Noch bis zum 12. August liegt der geänderte Bebauungsplan im Gemeindeamt Weiler zur allgemeinen Einsicht auf. „Während der Auflagefrist kann nun jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Bebauungsplan bezieht, zum Entwurf schriftlich oder mündlich Änderungswünsche erstatten“, so Bürgermeister Dietmar Summer. In der nächsten Gemeindevertretungssitzung Anfang Herbst soll der Bebauungsplan dann beschlossen werden.
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