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Bäume gefällt: Prozess gegen den Bürgermeister

Hecke lässt Wogen hochgehen.
Hecke lässt Wogen hochgehen. ©VN
Zivilprozess dreht sich um die Frage, ob klagender Hausherr der Gemeinde die Zustimmung zur Entfernung seiner Bäume erteilt hat.
Thujen-Hecke erhitzt Gemüter

Sie sind nicht der Allmächtige“, sagte Richterin Birgit Vetter zum beklagten Bürgermeister. Das Gemeindeoberhaupt aus dem Bezirk Feldkirch hatte in der gestrigen Gerichtsverhandlung den Vergleichsvorschlag des Klägers gleich abgelehnt. Nun soll über die vom Kläger für eine gütliche Einigung geforderte Schallschutzwand aber doch Mitte September in der Gemeindevertretung beraten werden. Die Zustimmung dazu rang Bürgermeister-Anwalt Josef Lercher seinem Mandanten ab.

Im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch geht es um bis zu zehn Meter hohe Thujenbäume, die die mitbeklagte Gemeinde auf dem Grundstück des Klägers gefällt hat. In dem Rechtsstreit behauptet der betroffene Grundstückseigentümer, er habe der Gemeinde dazu keine Erlaubnis erteilt. Der beklagte Bürgermeister hingegen gibt an, der Kläger habe ihm im Beisein des Gemeindesekretärs und des Bauhofleiters mündlich seine Zustimmung erteilt.

Schwere Sachbeschädigung

Die Bäume des Klägers mussten entfernt werden, weil sie auf ein Grundstück der Gemeinde hineinragten. Auf der Liegenschaft ist inzwischen ein Kinderspielplatz errichtet worden.

Der Anwalt des Bürgermeisters brachte gestern in der ersten Verhandlung vor, zu seinem Mandanten habe der Kläger gesagt, er müsse nur noch seine Gattin informieren. Seine Frau habe „fast einen Herzinfarkt gehabt“, als die Gemeinde die Bäume gefällt habe. Deshalb sei es zum Straf- und Zivilverfahren gekommen, meint Lercher.

Der Eigentümer der Bäume hat den Bürgermeister wegen schwerer Sachbeschädigung angezeigt. Das Strafverfahren habe die Staatsanwaltschaft Feldkirch eingestellt, sagte gestern Bürgermeister-Anwalt Lercher.

Im Zivilverfahren fordert der Kläger nun neue Thujenbäume, die seinen Angaben zufolge 60.000 Euro kosten würden. Der ehemalige Gemeindevertreter und Ex-Fraktionskollege des Gemeindechefs hat den Vorschlag des Bürgermeisters zur Beendigung des Zivilprozesses ohne Urteil abgelehnt: Eine mit Efeu bewachsene Lärm- und Sichtschutzwand aus Brettern ist ihm zu wenig.

Der Hausherr verlangt für eine einvernehmliche Lösung eine 1,80 Meter hohe und 11.500 Euro teure Schallschutzwand.

Die gerichtlichen Befragungen des von Arnold Trojer anwaltlich vertretenen Klägers und des Bürgermeisters sind gestern noch nicht erfolgt. Sonst gingen die Emotionen hoch, was für die Vergleichsverhandlungen von Nachteil wäre, meinten die Parteienvertreter.

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