Es sei „dramatisch“, sagte Zivilrichterin Marlene Ender zu Beginn der gestrigen Verhandlung: „Man hat eine Bandscheibenoperation und ist dann auf einem Auge blind.“
Sein Vater sei seit der OP auf dem rechten Auge blind und verfüge auf dem linken Auge nur noch über eine Sehkraft von 25 Prozent, sagte der Sohn des Klägers. Auf dem linken Auge „sieht er wie durch ein Bierglas“.
Eine im Regelfall harmlose Nachoperation an den Bandscheiben hatte schwerwiegende Auswirkungen. Wegen der am 16. Dezember 2011 im Landeskrankenhaus Feldkirch vorgenommenen Operation ist es nach Ansicht der medizinischen Gerichtsgutachter zu der seltenen Augenerkrankung namens Pion gekommen. Nach Einschätzung der gerichtlichen Sachverständigen hat es sich um eine „schicksalshafte Komplikation“ gehandelt. Den behandelnden Ärzten seien keine Fehler vorzuwerfen, weder bei der Aufklärung vor der Operation zu allfälligen Risiken noch während des Eingriffs.
Thomas Juen hingegen wirft als Anwalt des klagenden Patienten den Ärzten vor, sie hätten über das Pion-Risiko aufklären müssen, das aber nicht getan. Der Kläger fordert in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch von der beklagten Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft als Schadenersatz 123.000 Euro.
Sehnerv abgestorben
Pion steht für posteriore ischämische Optikusneuropathie. Kommt es bei einer Operation zu einem Durchblutungsmangel, kann unter bestimmten Umständen der Sehnerv absterben. Einige der Pion-Risikofaktoren hatte laut Gerichtsgutachten der Familienvater, der in Feldkirch operiert wurde: Die in Bauchlage bei dem übergewichtigen Mann durchgeführte Wirbelsäulenoperation dauerte unter Narkose mehrere Stunden und führte zu beträchtlichem Blutverlust.
Das Pion-Risiko habe nur 0,02 Prozent betragen, sagte als Gutachter der Welser Narkose-Primararzt Günter Huemer. 2011 habe es noch keinen Grund für eine Pion-Aufklärung gegeben, sagte der Anästhesist gestern. Die Pion-Risikofaktoren seien erst seit 2012 bekannt. „Keine Hinweise auf operative Fehler“ und auf Aufklärungsmängel fand der chirurgische Gutachter. Dabei handelt es sich um den niederösterreichischen Primararzt Thomas Klestil. Der 52-Jährige ist der Sohn des ehemaligen österreichischen Bundespräsidenten Thomas Klestil. Dem Ablehnungsantrag des Klägeranwalts gegen Klestil wegen Äußerungen über sein Fachgebiet hinaus gab die Richterin keine Folge.
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