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Weder Raubüberfall noch Falschaussage

Das Oberlandesgericht sprach den 20-Jährigen in zweiter Instanz frei.
Das Oberlandesgericht sprach den 20-Jährigen in zweiter Instanz frei. ©Archivfoto: APA/ROBERT PARIGGER
Der Anzeigende behauptete, er sei im Vorarlberger Rheintal von drei Mitgliedern der afghanischen Mafia überfallen worden. Der 20-jährige Afghane gab vor der Polizei in Götzis an, einer der Männer habe ihm ein Messer vorgehalten. So sei ihm sein Smartphone geraubt worden.

Doch was wurde aus dem angezeigten Verbrechen des schweren Raubs, wofür der Strafrahmen für den Fall einer Verurteilung ein bis zehn Jahre Gefängnis beträgt? Keiner der angeblichen Täter wurde angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch war der Ansicht, den Beschuldigten sei nicht nachzuweisen, dass sie einen schweren Raub verübt hätten. Nur das angebliche Opfer wurde angeklagt. Am Landesgericht Feldkirch wurde der unbescholtene Angeklagte nämlich in erster Instanz wegen falscher Zeugenaussage vor der Polizei zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Die mögliche Höchststrafe dafür hätte drei Jahre Gefängnis betragen.

In zweiter Instanz aber wurde der von der Feldkircher Rechtsanwältin Andrea Höfle-Stenech verteidigte Angeklagte nun vom Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) im Zweifel rechtskräftig freigesprochen.

Erfundener Überfall

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte dem 20-Jährigen nicht vorgeworfen, er habe den angezeigten Raubüberfall erfunden. Angeklagt worden ist er lediglich deswegen, weil er vor der Polizei als Zeuge wahrheitswidrig ausgesagt haben soll, die drei Täter überhaupt nicht zu kennen.

Dabei habe er die von ihm beschuldigten Männer sehr wohl gekannt, urteilte die Feldkircher Erstrichterin. Deshalb wurde der Anzeigende am Landesgericht wegen falscher Beweisaussage schuldig gesprochen.

In der Berufungsverhandlung gelangte jetzt aber das Oberlandesgericht auch zum Ergebnis, dass der Anzeigende vor der Polizei gar nicht behauptet habe, von unbekannten Tätern beraubt worden zu sein. Vielmehr habe der Asylwerber bei seinen Angaben zu den Tätern jeweils einen Namen genannt. Den Haupttäter habe er so beschrieben, dass der Dolmetscher der Polizei-Einvernahme diesen identifizieren habe können. Daher sei zumindest im Zweifel freizusprechen gewesen.

Angst vor Rache

Erst bei seiner zweiten polizeilichen Einvernahme hatte der 20-Jährige zugegeben, dass er die angeblichen Täter näher kenne. Er habe mit ihnen nach dem islamischen Zuckerfest Karten gespielt und dabei das Smartphone gewonnen, das ihm danach mit Gewalt abgenommen worden sei. Er habe die Täter zunächst nicht genau beschrieben, weil er Angst vor ihrer Rache gehabt habe.

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