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Website-Sperren für UPC und Co: "Höchstens 100 Webseiten" in Europa

Werden künftig Websites gesperrt, auf denen man sich Filme herunterlädt?
Werden künftig Websites gesperrt, auf denen man sich Filme herunterlädt? ©EPA (Sujet)
Künftig wird der illegale Zugriff auf Filme im Internet deutlich schwieriger. Provider - wie UPC, dessen Berufung bis zum EuGH ging, aber abschlägig beschieden wurde - werden in die Pflicht genommen, Webseiten zu sperren, die das Urheberrecht verletzen.
Sperre ist möglich

Neben kino.to, das 2011 den Betrieb einstellte, geht es laut dem Verein für Anti-Piraterie (VAP) europaweit um “höchstens 100 Webseiten”, zu denen der Zugang gesperrt werden soll.

Zugangssperren in andern EU-Ländern aktiv

Rechtskräftig angeordnete Zugangssperren gegen diese Seiten, die durch den hohen Nutzerverkehr mittels Streuwerbung vielfach Millionengewinne erzielten, gebe es bereits in elf EU-Ländern, so der VAP gegenüber der APA.

Das europäische Recht lässt solche Blockaden zu, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-314/12).

Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs

Internetanbieter müssen demnach ihre Kunden daran hindern, urheberrechtlich geschützte Literatur, Filme oder Musik illegal zu nutzen.

Bei der Entscheidung für eine Sperre müssen die Meinungsfreiheit und die wirtschaftlichen Interessen der Internetanbieter berücksichtigt werden, so der Gerichtshof.

Urteil betrifft zehn Provider – auch UPC

Effektiv betreffe das Urteil etwa zehn Provider, erläuterte der VAP, der jedoch ebenso wie in Irland – nach mehrfacher gerichtlicher Anordnung von Zugangsbeschränkungen – auf ein “Memorandum of Understanding” zwischen Providern und Kreativwirtschaft hofft. In Irland wurde dieses Memorandum auch von UPC mitgetragen.

Laut EuGH müssen sich die Filmfirmen, die Urheberrechtsverletzungen entdecken, zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Oft sitzen die Betreiber oder deren Serverprovider jedoch außerhalb Europas und sind damit nicht greifbar.

Sperre kann man auch umgehen

Bei einer Sperre gilt: Tippen Kunden diese Webadresse in ihren Internetbrowser ein, dürfen Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten. Allerdings lassen sich die Sperren grundsätzlich mit technischen Mitteln umgehen.

Ein ähnlicher Vorschlag für das Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland scharfe Diskussionen ausgelöst und wurde schließlich verworfen.

So sehen es Internetaktivisten

Internetaktivisten würden ein Löschen der Seiten mit illegalen Inhalten bevorzugen. Für sie gefährden Netzsperren die Meinungsfreiheit im Internet.

Das Löschen von illegalen Links wird indes bereits betrieben: Laut VAP wurden zuletzt 10.000 illegale Links auf österreichische Filme mittels eines Webcrawlers (Computerprogramm zur systematischen Durchsuchung des Internets) gelöscht.

(apa/red)

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