Claudius Graf-Schelling, ehemaliger Regierungsrat des Kanton Thurgaus, kennt sich mit dem Recht auf dem Bodensee recht gut aus: Er hat eine Dissertation zum Thema internationales Recht des Bodensees geschrieben und veröffentlicht.
Gegenüber “20 Minuten” gab er Auskunft: «Es gibt Grenzen im Bodensee, aber über deren Verlauf sind sich die Uferstaaten uneinig.» Die Schweiz und Deutschland würden die Grenze am liebsten irgendwo längs in der Mitte des Sees ziehen. Doch Österreich sehe das anders: Nur der Uferbereich soll dem jeweiligen Land an zugeordnet werden, ist dort die Meinung. Der See soll aber nach wie vor allen gehören.
Staatsverträge regeln die wesentlichen Nutzungen
Das einzige, was im Bodensee geregelt sei, seien die wesentlichen Nutzungen. «Es bestehen sogenannte Staatsverträge zwischen den Ländern.» So könnte er sich vorstellen, dass im Fall eines bedeutenden Schatzfundes ein solcher Vertrag vereinbart werde.
Geburten hingegen seien im Übereinkommen über das Verfahren von Geburts- und Sterbefällen auf dem Bodensee aus dem Jahr 1878 geregelt. Darin heisst es: Fälle, die sich ausserhalb der unmittelbaren Umgebung des Seeufers ereignen, sollen durch den Standesbeamten desjenigen Bezirks beurkundet werden, in dem das Schiff oder Fahrzeug seinen regelmässigen Standort innehat.
(red)
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