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Was dürfen Türsteher in Wiener Clubs? - Acht Mythen und Fakten über Securities

Was Türsteher dürfen und was nicht - wir haben uns erkundigt
Was Türsteher dürfen und was nicht - wir haben uns erkundigt ©VIENNA.at/APA
"Du sicher nicht", heißt es an der Türschwelle zum Club. Der Türsteher will einen nicht hinein lassen - aus was für einem Grund auch immer. Man stellt sich dann unverzüglich die Frage, was ein Türsteher darf und was nicht. Darf ein Türsteher handgreiflich werden? VIENNA.at hat acht Mythen darüber unter die Lupe genommen, wie weit Türsteher bei der Ausübung ihres Berufes gehen dürfen.
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Wen darf ein Türsteher abweisen?

Grundsätzlich darf jeder, der in einen Club eintreten will, aufgrund des Hausrechtes auch abgewiesen werden. Einzig eine Ablehnung unter Hinweis z.B. auf die Ausländerherkunft eines Gastes läge im Bereich eines Straftatbestandes.

Dürfen Türsteher Gäste abtasten?

Abtasten und Durchsuchen – dürfen Türsteher das? Nein, ein Türsteher hat keine Erlaubnis, Gäste abzutasten bzw. zu durchsuchen. Aus dem einfachen Grund, weil er keine hoheitlichen Befugnisse dazu hat. Er darf ein “Abtasten bzw. durchsuchen” jedoch als Kriterium für den Einlass einer Person voraussetzen. Weigert sich der Gast, so muss man ihn aber auch nicht in den Club lassen.

Dürfen Türsteher Bestechungsgeld annehmen?

Ja, ein Türsteher darf tatsächlich Bestechungsgeld entgegen nehmen. Gegen Bargeld jemanden bevorzugt einzulassen widerspricht zwar der Ethik, Auswirkungen hat dieses Verhalten aber wenn überhaupt nur betriebsintern.

Wen darf ein Türsteher rauswerfen?

Der Türsteher kann durch das vom Inhaber abgeleitete Hausrecht frei bestimmen, wann er einen Gast rauswirft. Weigert sich dieser, hat der Türsteher jedoch kein Recht, diesen körperlich zu attackieren. In so einem Fall müsste die Polizei verständigt werden.

Darf ein Türsteher im Falle einer Schlägerei handgreiflich werden?

Angenommen, bei einer Party bekommt ein Türsteher mit, wie ein großer, kräftig gebauter Partybesucher einen anderen Partygast von schwacher Statur schlägt bis dieser blutet. Der Security setzt das Mindestmaß an Gewalt ein, um den Angriff des Partygasts zu unterbinden. Darf der Security so reagieren? Ja, das darf er. Bei diesem Sachverhalt kommt ebenfalls die Ausnahme der Notwehrhilfe zum Zuge. Der Security greift ein, um den Angriff auf eine andere Person abzuwehren.

Missachtung der Hausregeln: Darf ein Türsteher handgreiflich werden?

Anderes Fallbeispiel: In einem Club, in welchem man nicht rauchen darf, zündet sich ein Partybesucher eine Zigarette an und raucht diese auf der Tanzfläche. Ein Security bemerkt dies und fordert den Partygast auf, die Zigarette auszumachen. Der Partybesucher beruft sich auf den befreundeten DJ und raucht weiter. Der Türsteher lässt sich dies nicht gefallen, überwältigt den Partygast und nimmt diesen anschließend in den Schwitzkasten, um ihn aus dem Club zu befördern. Darf der Security dies? Nein, die Gewaltanwendung des Türstehers war klar unverhältnismässig und somit unzulässig.

Darf sich ein Türsteher bei Selbstverteidigung körperlich wehren?

Auf einer Party beschimpft ein Partygast andere Gäste lautstark. Ein Türsteher bekommt dies mit und bittet den Partygast freundlich, den Club zu verlassen. Der Partygast empfindet dieses Vorgehen als eine bodenlose Frechheit und beginnt auf den Türsteher heftig einzuschlagen. Der Türsteher setzt das Mindestmass an Gewalt ein, um den Angriff des betrunkenen Partygasts abzuwehren. Darf der Security dies? Ja, das darf er. Hier greift die Ausnahme der sogenannten rechtfertigenden Notwehr. Der Türsteher wurde ohne Recht angegriffen und ist somit berechtigt, den Angriff in einer den Umständen angemessenen Weise abzuwehren.

Darf ein Türsteher Personen festhalten?

Kann die Polizei nicht rechtzeitig vor Ort sein, so sind Private berechtigt, eine Person vorläufig festzuhalten, wenn sie diese bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen Tat angetroffen haben. Die vorläufig festgenommene Person ist so rasch als möglich der Polizei zu übergeben.

(Quelle: schaffhausen.net, gutefrage.net)

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