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Was die Steuerreform mit sich bringt

AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer erklärt, was sich mit der Reform geändert hat.

„Die Steuerreform bringt eh nichts, da es mir auf der anderen Seite wieder genommen wird“. Oder: „Wir Arbeitnehmer müssen die Reform selbst zahlen“. Mit diesem Tenor hat Eva-Maria Düringer von der Arbeiterkammer seit Inkrafttreten der Steuerreform, die Arbeitnehmern eine Entlastung von fünf Milliarden Euro bringen soll, täglich zu tun. „Dass die Arbeitnehmer die Reform selbst zahlen, ist aber nur zu einem sehr kleinen Teil korrekt“, betont die Expertin und erklärt, welche Vorteile die Steuerreform für Arbeitnehmer mit sich bringt und auf was bei der Arbeitnehmerveranlagung, dem sogenannten Steuerausgleich, zu achten ist.

Kinotickets und Tierfutter
Die Mehrwertsteuer wurde teilweise von 10 auf 13 Prozent angehoben. Das betrifft zum Beispiel Kinotickets oder Tierfutter. Angenommen ein Kinoticket kostete im Jahr 2015 noch 7 Euro, sind es jetzt 7,10 Euro. Tierfutter, das bisher 50 Euro monatlich kostete, kostet ab heuer 51,40 Euro. Hier sollte laut Düringer jedoch beachtet werden, dass ein Arbeitnehmer, der im Monat 1.900 Euro brutto verdient, nach der Steuerreform 858 Euro mehr jährlich zur Verfügung hat (netto). Ein Hundebesitzer zahlt durch die Erhöhung der Umsatzsteuer 12,27 Euro mehr im Jahr. „Der Steuervorteil des Arbeitnehmers würde aber erst aufgefressen werden, wenn er 72 Hunde hätte oder 2.652 Wellensittiche“, erklärt Eva Maria-Düringer.

Auch die Einschränkung bei den Sonderausgaben wirke sich mit der Steuerreform nur gering aus. „Die sogenannten Topf-Sonderausgaben (Personenversicherungen, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung) können künftig nicht mehr im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung abgeschrieben werden. Für bestehende Verträge können sie aber noch fünf Jahre lang geltend gemacht werden“, erklärt die Expertin.

Was diese Einschränkung den Arbeitnehmer kostet, hängt laut Düringer von deren Einkommen ab und davon, ob dieser Person der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Für eine alleinstehende Person, die bisher den Höchstbetrag (2.920 Euro) geltend gemacht hat, wird der Entfall der Topfsonderausgaben rund 300 Euro pro Jahr kosten. Spenden und Kirchenbeiträge können weiterhin als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Auf der Homepage der AK gibt es eine Anleitung für Ihre Arbeitnehmerveranlagung. Das funktioniert wie folgt: Wählen Sie bei den Checkboxen aus, was für Sie persönlich zutrifft. Zu jeder Auswahl gibt es einen kurzen Video-Clip, der Ihnen einen Überblick verschafft.

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