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"Was bringt es, eine Kirche zu besprühen?"

Jugendlichen verunstaltete Kirche
Jugendlichen verunstaltete Kirche ©Bilderbox (Symbolbild)
Feldkirch - Bereits die dritte Vorstrafe fasste ein 16-jähriger Graffiti-Sprayer und gescheiterter Einbrecher aus.

Was bringt es, eine Kirche zu besprühen?“, fragte der Leiter der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Wer so etwas tue, müsse sich „fragen, ob er zum Arzt gehen soll“, sagte Wilfried Siegele.

Mit Graffiti hatte der 16-Jährige heuer im Jänner in Dornbirn eine Wand einer Kirche, einen Hausrohbau und eine Unterführung bemalt. Weil dabei eine Kirche verunstaltet wurde, gilt die Sachbeschädigung als schwer.

Umfassend geständig

Schuldig gesprochen wurde der umfassend geständige Angeklagte auch wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahls bei einem Parkautomaten und eines versuchten Diebstahls eines Kopfhörers in einem Supermarkt. Die mögliche Einbruch-Höchststrafe für einen Jugendlichen beträgt zweieinhalb Jahre Gefängnis.

Dafür wurde der mit zwei Vorstrafen belastete Arbeitslose am Landesgericht zu ­einer Geldstrafe von 880 Euro verurteilt – 220 Tagessätze zu je vier Euro. Das Urteil, mit dem Bewährungshilfe an­geordnet wurde, ist rechtskräftig.

Die milde Strafe bezeichnete Richter Richard Gschwenter als letzte Chance vor der Verhängung von Freiheitsstrafen. Nach der dritten Vorstrafe müsse der Jugendliche endlich Verantwortung übernehmen, zumal er offenbar demnächst Vater werde.

Eine Rechtsmeinung des Verteidigers teilte das Gericht nicht. Sascha Lumper sagte, die Gebäude seien durch die Graffiti nicht verunstaltet worden. Deshalb lägen keine Sachbeschädigungen vor. Denn der bei der Kirche verwendete Spray sei wasserlöslich gewesen. Bei der bereits vollgeschmierten Unterführung sei nur ein bereits bestehendes Graffito übermalt worden. Und beim Hausrohbau werde die Malerei durchs Verputzen und Isolieren überdeckt werden.

Dilettantisch sei der Einbruchsversuch vor einer Videokamera gewesen, merkte der Verteidiger zudem an. „Das ist wie das Aufbrechen einer Handkasse bei der Polizei, und jemand sieht dabei zu.“ Dilettantismus sei allerdings kein Milderungsgrund, erwiderte der Richter.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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