Diesbezüglich bekundete der Geschäftsführer der Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG), Dr. Gerald Fleisch, auf VN-Nachfrage vollste Kooperationsbereitschaft. „Wir werden die Schadensabwicklung mit der gleichen Konsequenz betreiben, wie das bei der Aufklärung erfolgt ist“, betonte er. Fleisch sprach in diesem Zusammenhang von einer „möglichst hohen Entschädigung“ für das Opfer.
Gespräche mit Versicherung
Nicht wirklich überrascht zeigte sich der KHBG-Chef vom Ergebnis der langwierigen Untersuchungen. „Wir haben damit gerechnet“, sagte Gerald Fleisch. Man habe von Anfang an gewusst, dass es in diesem Fall „Vorkommnisse gab, die man sich genau anschauen muss“. Etwas, das auch jetzt wieder getan wird. Das 63 Seiten starke Gutachten – übrigens eines von bisher lediglich drei, die Patientenanwalt Alexander Wolf in diesem Umfang auf den Tisch bekommen hat – geht zur Stellungnahme an das LKH Bludenz. In der dortigen Unfallabteilung wurde der fatale Eingriff Anfang April vorgenommen. Sollte es Mängel geben, würden diese unverzüglich abgestellt, versicherte Fleisch. Als einer der nächsten Schritte stehen Gespräche mit Vertretern der Haftpflichtversicherung an, um die Höhe der Entschädigung zu diskutieren. Wie ebenfalls berichtet, will der Patientenanwalt gemeinsam mit der Familie bereits in den nächsten Tagen eine Schadenersatzforderung formulieren. Zum finanziellen Ausmaß sei derzeit noch keine Auskunft möglich. Vorrangig für Alexander Wolf ist, dass die KHBG die „Haftung dem Grunde nach“ anerkennt, um Spätschäden geltend machen zu können. Laut Gerald Fleisch werden zuerst die internen Stellungnahmen abgewartet. Was jedoch nichts daran ändere, dass man zur Verantwortung stehe. „Wir bedauern wirklich sehr, was da passiert ist“, so Fleisch.
Klärung des Unfallhergangs
Neben der Patientenanwaltschaft ist auch die Staatsanwaltschaft in diesem Fall tätig geworden, nachdem der behandelnde Arzt Selbstanzeige erstattet hatte. Ein in Innsbruck bestelltes gerichtsmedizinisches Gutachten liegt zwar vor. Es reichte aber offenbar nicht aus. Daher wurde, wie vom Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Dr. Heinz Rusch, zu erfahren war, ein weiteres angefordert. Es soll im Laufe des Novembers eintreffen. Dann will die Justiz über eine mögliche Anklageerhebung wegen fahrlässiger Körperverletzung entscheiden. Ebenfalls wenig Neues gibt es vorderhand rund um die Ermittlungen gegen jenen Illwerke-Mitarbeiter, der am Unglückstag den Alpine Coaster bediente. Wie Werner Netzer gegenüber den VN bestätigte, beauftragte die Staatsanwaltschaft einen Sachverständigen mit der Erhebung von Unfallablauf und Unfallursache. „Bei uns ist er allerdings noch nicht vorstellig geworden“, sagte Netzer. Dabei sei man selbst auch an einer Klärung des Hergangs interessiert.
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