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Wallner sieht Verschärfungen im Fremdenrecht positiv

Vorarlbergs Landeshauptmann befürwortet Sanktionen gegen Personen, die das Land trotz negativem Asylbescheids nicht verlassen.
Vorarlbergs Landeshauptmann befürwortet Sanktionen gegen Personen, die das Land trotz negativem Asylbescheids nicht verlassen. ©VOL.AT/Klaus Hartinger
Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) sieht die im neuen Fremdenrechtspaket vorgesehenen Asylrechtsverschärfungen positiv. "Härtere Strafen für jene, die im Asylverfahren ihre Identität nicht bekanntgeben wollen bzw. jene, die sich trotz negativen Asylbescheids wiederholt weigern, das Land zu verlassen, halte ich für gerechtfertigt und notwendig", erklärte Wallner in einer Aussendung.

Umgekehrt bedauerte der Regierungschef, dass es keine gesetzliche Verankerung für die von Bund und Ländern beschlossene Asylobergrenze geben wird. “Auch aus Ländersicht ist es wichtig, hier gesetzliche Klarheit zu bekommen”, sprach Wallner von einem Manko. Er unterstrich, dass Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) – der die Obergrenze gesetzlich festgeschrieben haben möchte – in dieser Frage seine Unterstützung habe.

Regierung bei Fremdenrechtspaket einig

Die Regierung hat sich beim Fremdenrechtspaket geeinigt. Damit drohen Flüchtlingen strengere Strafen, wenn sie im Verfahren falsche Angaben machen bzw. das Land nach negativem Bescheid nicht verlassen. Nicht durchgekommen ist das Innenministerium mit dem Wunsch, eine Obergrenze an zugelassenen Asylanträgen gesetzlich festzuschreiben.

Dagegen war von den SPÖ-Ministerien wegen rechtlicher Bedenken während der vergangenen Wochen massiver Widerstand geleistet worden. Dafür ist nunmehr jene Sonderverordnung, mit der rechtzeitig vor Erreichen des Grenzwerts von 37.500 (35.000 im Jahr 2017) Anträgen Verschärfungen bei der Annahme von Asylansuchen eingeführt werden können, quasi schubladenfertig. Das heißt: sieht man, dass die für das jeweilige Jahr von der Regierung festgelegte Höchstgrenze demnächst überschritten wird, kann der Ministerrat jederzeit Einschränkungen verfügen. Darauf hatte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) seit Wochen gedrängt.

Wesentlichstes Element des Fremdenrechtspakets sind härtere Sanktionen für Asylwerber, die ihre Identität verschleiern, nämlich bis zu 5.000 Euro bzw. drei Wochen Ersatzhaft. Ebenfalls strengere Strafen (5.000 bis zu 15.000 Euro bzw. sechs Wochen Ersatzhaft) drohen jenen, die das Land trotz gültigen Ausreisebescheids nicht verlassen bzw. neu einreisen. Dafür ist eine zwingende Rückkehrberatung durchzuführen. Beschleunigt werden soll ein Asylaberkennungsverfahren für straffällig gewordene Flüchtlinge.

Von Innenminister Sobotka ebenfalls angestrebt worden war, eine Summe für die Entlohnung gemeinnütziger Arbeit durch Flüchtlinge festzulegen. Das soll nun zwar kommen, aber mittels Verordnung und nicht gesetzlich festgeschrieben. Durch diese Verordnungsermächtigung besteht dann auch die Möglichkeit, die von Sobotka angestrebte Anlehnung an die Entlohnung für Zivildiener einfacher durchzuführen.

Der Gesetzesentwurf für das Paket soll nach dem heutigen Gespräch Sobotkas mit Kanzleramtsminister Thomas Drozda (SPÖ) und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) nun in den nächsten Tagen fertig gestellt werden. Anschließend ist die Begutachtung vorgesehen.

(APA)

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