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Wallner: „Es ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche“

Das Land Vorarlberg setzte bei der Ausarbeitung des Gesetzes auf die Beteiligung von rund 1100 Jugendlichen.
Das Land Vorarlberg setzte bei der Ausarbeitung des Gesetzes auf die Beteiligung von rund 1100 Jugendlichen. ©Land Vorarlberg
WANN & WO liegen exklusiv die Änderungen am Vorarlberger Jugendschutzgesetz vor.

Erleichterungen bei den Ausgehzeiten, Verschärfungen bei E-Zigaretten und Shishas, mehr Kinder- und Jugendbeteiligung auf Gemeindeebene, Vereinfachungen beim Altersnachweis und kinder- und jugendgerechte Strafbestimmungen – das sind die Neuerungen des Kinder- und Jugendgesetzes, das Landeshauptmann Markus Wallner in Kürze vorlegen wird. WANN & WO liegen die wichtigsten Inhalte schon jetzt vor.

Vorschläge von 1100 Jugendlichen

Anregungen, Vorschläge und Ideen von ca. 1100 Jugendlichen, zahlreichen Jugendeinrichtungen und von 20 Experten sind in das neue Jugendgesetz eingeflossen. „In einem umfangreichen und einzigartigen Beteiligungsprozess haben die Jugendlichen das Gesetz maßgeblich mitgestaltet“, betont Landeshauptmann Markus Wallner. „Das Ergebnis zeigt, dass unsere Kinder und Jugendliche sehr gut in der Lage sind, mit Verantwortung umzugehen und ein ausgewogenes Gesetz zu erarbeiten“, erklärt Wallner. „Es ist ein Gesetz von Jugendlichen für Jugendliche“, bringt es der LH auf den Punkt.

Lang gehegter Wunsch

Ein besonders lang gehegter Wunsch wurde erfüllt: Jugendliche ab 16 haben mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes keine Einschränkungen mehr, was die Ausgehzeit betrifft – die Vorgaben der Eltern können aber natürlich andere sein. Für die Altersgruppen unter 16 bleiben die Regeln für Ausgehzeiten unverändert. Damit wird eine österreichweit einheitliche Regelung auch in Vorarlberg umgesetzt. Auf der anderen Seite reagiert das Gesetz auf aktuelle Trends. Das Rauchverbot für unter 16-Jährige wird auf E-Zigaretten, E-Shishas und andere verwandte Produkte ausgeweitet.

Besondere Verantwortung

„Hier haben die Kinder und Ju­­gendlichen im Beteiligungsprozess besondere Verantwortung gezeigt und die Ausweitung vorgeschlagen.“ Neu ist auch, dass bei Übertretungen des Gesetzes nicht unmittelbar eine Geldstrafe droht. Stattdessen soll ein Informations- und Beratungsgespräch stattfinden. Erst eine wiederholte Übertretung kann dazu führen, dass jemand zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit verdonnert wird. Und erst dann, als letztes Mittel, bei Nichterscheinen zum Gespräch oder Verweigerung der Arbeit, kann eine gesetzliche Geldstrafe verhängt werden.

360-Card als Nachweis

Weitere wichtige Änderungen: In Zukunft soll auch die Vorarlberger Jugendkarte (360-Card) als Altersnachweis gelten, nicht mehr nur amtliche Lichtbildausweise.Außerdem soll die Kinder- und Jugendbeteiligung gestärkt werden – insbesondere auf Gemeindeebene. Kinder und Jugendliche sollen besonders bei Themen, die sie betreffen, beteiligt werden. Das soll die Eigenverantwortung der Jugendlichen stärken. Das neue Kinder- und Jugendgesetz soll im ersten Quartal 2017 in Kraft treten.

Factbox

Die wichtigsten Änderungen:

1. Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gibt es jetzt keine Einschränkungen der Ausgehzeiten mehr – das letzte Wort haben aber die Eltern.
2. Das Rauchverbot für Jugendliche unter 16 Jahren wird auf E-Shishas und E-Zigaretten ausgeweitet.
3. Bei Gesetzesübertretungen droht keine unmittelbare Geldstrafe mehr. Dafür soll aber ein Informations- und Beratungsgespräch stattfinden.

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