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Wahlsplitter aus Laterns

Die Laternser Wahlkommission bei der Arbeit.
Die Laternser Wahlkommission bei der Arbeit. ©hwe
Als ein messerartiger Brieföffner der Wahlkommission auf den Tisch gelegt wurde, tauchte seitens eines Kommissionsmitgliedes die Frage auf, ob dies nicht eine Waffe sei. „Waffen sind im Umkreis von 50 Meter des Wahllokales verboten“, lautete seine Feststellung. Und schneller als der Brieföffner da war, war er auch schon wieder verschwunden und damit die Wahlordnung wieder gewährleistet.

Als ein Wähler seinen Wahlausweis wieder mitnehmen wollte, erhielt er von der Wahlkommission den Hinweis, dass dieser nicht als Gutschein für eine Tageskarte im Schigebiet gelte und er diesen im Wahllokal lassen müsse.

 

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