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Wahlmanipulation: Ermittlungen gegen Gemeinderat Günes eingestellt

Der Gemeinderat Günes (li.) mit Bürgermeister Heinz Schaden.
Der Gemeinderat Günes (li.) mit Bürgermeister Heinz Schaden. ©Facebook/Osman Günes
Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat nun die Ermittlungen gegen SPÖ-Gemeinderat Osman Günes wegen des Verdachtes der Manipulation von Wahlkarten für die Gemeinderatswahl am 9. März dieses Jahres eingestellt. Der stellvertretende Behördensprecher Robert Holzleitner bestätigte am Freitag gegenüber der APA eine Aussendung der Salzburger SPÖ.
Günes ist "Vorzugsstimmen-König"
Manipulation mit Wahlkarten

Dem türkischstämmigen Günes und dessen Helfern war vorgeworfen worden, systematisch Wahlkarten für Mitglieder der türkischen Gemeinde angefordert und beim Ausfüllen geholfen zu haben.

Osman Günes als “Vorzugsstimmen-König”

Mit 1.213 Vorzugsstimmen hatte er im Frühjahr als einziger Kandidat in der Landeshauptstadt den direkten Einzug in den Gemeinderat geschafft. Er bekam damit mehr als drei Mal so viele Vorzugsstimmen wie Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). Auffällig war vor allem die Häufung der Vorzugsstimmen in zwei der insgesamt zwölf Urnen, in denen die Briefwahlstimmen gesammelt wurden. Während in zehn Urnen durchschnittlich jede dritte SPÖ-Stimme auch mit einer Vorzugsstimme versehen war, lag dieser Anteil in Urne 3 bei 62 Prozent und in Urne 4 bei 80 Prozent.

“Die Leute von Günes sind von Haus zu Haus gegangen, haben Namen, Anschrift und die Passnummer gesammelt und dann Wahlkarten für diese Leute bestellt. Diese haben sie später gemeinsam ausgefüllt”, sagte der ebenfalls türkischstämmige Ylmaz Toyran kurz nach der Wahl zur APA. “Zumindest in einem Fall hat auch ein Analphabet einen Stimmzettel ausgefüllt, da bin ich mir hundertprozentig sicher.” Toyran war früher für die ÖVP und später für das Team Stronach aktiv.

Günes: Alles ging mit rechten Dingen zu

Nach einer anonymen Anzeige ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachtes der Verletzung des Wahl- oder Volksabstimmungsgeheimnisses (Paragraf 268 des Strafgesetzbuches). Mit 20. Oktober 2014 wurden diese Ermittlungen eingestellt, sagte Holzleitner. Es sei zwar sicher zu Wahlwerbung gekommen und auch auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen worden, man habe aber bei Herrn Günes kein strafrechtlich relevantes Vorgehen oder eine Verletzung eines Wahlgeheimnisses feststellen können, sagte Holzleitner.

Günes selbst sprach von einer Intrige. Er habe erfolgreich um Vorzugsstimmen geworben. Außerdem sei er nicht der einzige Kandidat mit Migrationshintergrund gewesen. “Dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, kann ich komplett ausschließen”, so Günes. (APA)

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