Begründet hat das Oberlandesgericht seine Ablehnung damit, dass “weder eine mögliche mediale Beeinflussung noch Befangenheitsüberlegungen tauglische Delegierungsgründe” seien, präzisierte Stütler gegenüber der APA. Der Akt liege nun seit 23. März wieder in Feldkirch. Ein Prozesstermin wurde vorerst noch nicht genannt. Unklar ist auch, wer die Verhandlung führen wird. Im Zusammenhang mit der Wahlkartenaffäre in Hohenems hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck jenen Stadtbeamten wegen Amtsmissbrauchs angeklagt, der mit der Organisation der Wahl beauftragt war. Die Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Richard Amann (ÖVP), vier weitere Stadtbedienstete und einen Wahlhelfer wurden wegen Mangels an Beweisen eingestellt.
Delegierungsantrag zu Bludenz noch nicht entschieden
Auch im Zusammenhang mit den vier Anklagen rund um die Bürgermeisterstichwahl in Bludenz hat das Landesgericht Feldkirch einen Delegierungsantrag an das Oberlandesgericht gestellt. Eine Entscheidung ist jedoch noch ausständig. Angeklagt sind in Bludenz eine Gemeindebedienstete wegen Missbrauchs der Amtsgewalt sowie der ÖVP-Wahlkampfleiter und zwei Wahlhelfer wegen der Bestimmung zum Missbrauch der Amtsgewalt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Bürgermeister Josef “Mandi” Katzenmayer wurde wie in Hohenems eingestellt.
(APA)
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