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Wahlkarten-Panne: Vorarlberg - und vor allem Bregenz - stark betroffen

Leiter der Wahlabteilung, Robert Stein, am Montag, 05. September 2016, im Rahmen eines Hintergrundgesprächs zu schadhaften Wahlkarten.
Leiter der Wahlabteilung, Robert Stein, am Montag, 05. September 2016, im Rahmen eines Hintergrundgesprächs zu schadhaften Wahlkarten. ©APA
Bei der Kontrolle der Wahlkarten für die Bundespräsidentenwahl sind bereits hunderte schadhafte Kuverts gemeldet worden. Im Bezirk Bregenz gibt es mit Abstand die meisten Produktionsfehler. Allein hier geht es um "plus minus 1.000 Stück".
Weitere fehlerhafte Exemplare
Wahl-Verschiebung ausgeschlossen
Wahlkarte mit Fehler zugestellt
Wahlkarten-Probleme: Reaktion

Schon hunderte schadhafte Kuverts wurden für die Bundespräsidentenwahl gemeldet: Es handelt sich dabei aber um noch nicht ausgegebene Wahlkarten. In lediglich zwei, maximal drei Fällen wurden Wahlkarten mit Produktionsfehlern an Wähler ausgehändigt. Das gab der Wahlleiter im Innenministerium, Robert Stein, am Montagnachmittag vor Journalisten bekannt.

Bezirk Bregenz am stärksten betroffen

Im Bezirk Bregenz gibt es mit Abstand die meisten Produktionsfehler. Allein hier geht es um “plus minus 1.000 Stück”. In Bregenz könnte unter Umständen ein Nachdruck von Wahlkarten nötig werden. Denn aufgrund der aufgedruckten Adresse der Bezirkswahlbehörde unterscheiden sich die Wahlkarten in jedem der 112 Stimmbezirke voneinander und sind somit nicht austauschbar.

Konkret geht es bei den Produktionsmängeln um das Außenkuvert, auf dem der Wähler unterschreiben muss und in das das tatsächliche Stimmkuvert gesteckt wird. Hier hat sich am Seitenrand in den rund 1.000 Fällen der Kleber gelöst, sprich die Kante ist aufgegangen und das Außenkuvert auseinandergefallen.

Während in Bregenz eine größere Anzahl betroffen ist, gebe es in zehn bis 20 weiteren Bezirke “Einzelfälle” im ein- oder zweistelligen Bereich, darunter sind auch weitere Vorarlberger Bezirke, etwa Dornbirn sowie Reutte in Tirol. Für Amstetten in Niederösterreich gab Stein Entwarnung, dort habe es sich um ein Missverständnis gehandelt.

Nur Zwischenstand

Vorerst handelt es sich aber nur um einen Zwischenstand, die Gemeinden hätten um mehr Zeit ersucht und wollen die Kontrollen morgen, Dienstag, fortsetzen. Idealerweise sind dann alle insgesamt 1,5 Millionen gedruckten Wahlkarten zumindest stichprobenartig überprüft. Zusätzlich wird auch vor der Ausgabe der Wahlkarten nochmals auf Produktionsfehler kontrolliert und werden mangelhafte Kuverts gegebenenfalls ersetzt.

Sollte ein Schaden entstehen, etwa weil ein Nachdruck notwendig wird, will das Ministerium Schadenersatz prüfen. Man sei mit der Druckerei in Kontakt. Dass es zu Mängeln gekommen sei, habe man seitens der Druckerei eingeräumt, so Stein.

Neuerliche Anfechtung möglich?

Ob durch die Produktionsfehler eine neuerliche Anfechtung möglich oder gar wahrscheinlich sei, darüber wollte man am Montag im Innenministerium nicht spekulieren. Es müssten aber genug Fälle sein, um auf das Wahlergebnis von Einfluss zu sein. Anfechtungsrelevant seien nur die ausgegebenen fehlerhaften Wahlkarten und hier geht Stein davon aus, dass es bei einer einstelligen Anzahl bleibt.

Stein betonte, dass es bei vergangenen Wahlen bisher keine solchen Beanstandungen gegeben hatte. Zudem führen in der Druckerei zwei Arbeiter am Ende der Maschine eine Qualitätskontrolle durch, wurde betont. Im Innenministerium vermutet man, dass sich der Kleber durch einen langen Transport in einem durch die Sonne aufgeheiztem Lastwagen gelöst haben könnte. Dies würde auch erklären, warum die Fälle vorwiegend Westösterreich bzw. das am weitesten entfernte Bundesland Vorarlberg betreffen.

Sollten fehlerhafte Wahlkarten an Auslandsösterreicher zugestellt worden sein, versprach Stein, raschestmöglich, Duplikate zu versenden. Zuvor muss die schadhafte Wahlkarte aber retourniert werden. Es würden keine Kosten und Mühen gescheut, so Stein. Generell gilt, wer eine mangelhafte Wahlkarte in Händen hält, soll diese keinesfalls unterschreiben, sondern reklamieren.

In einem Fall, wo eine Wählerin eine fehlerhafte Wahlkarte unterschrieben hat, geht das Innenministerium davon aus, dass ihre Stimme als ungültig gewertet wird, da das Unterschreiben der Wahlkarte wie das Einwerfen in die Urne gilt und der Rechtslage entsprechend niemand zweimal wählen darf. Eine Ersatzwahlkarte dürfe daher nicht mehr ausgestellt werden.

(APA)

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