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Wahlkarten: Nur noch ein Verfahren anhängig

Über die Nichtigkeitsbeschwerde von Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger wird nun in Wien durch den Obersten Gerichtshof (OGH) entschieden.
Über die Nichtigkeitsbeschwerde von Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger wird nun in Wien durch den Obersten Gerichtshof (OGH) entschieden. ©VN
Die vier Angeklagten in der sogenannten Bludenzer Wahlkartenaffäre wurden bereits vom Vorwurf des Amtsbissbrauchs bzw. der Anstiftung dazu frei gesprochen. Die Staatsanwältin bekämpft bloß den Freispruch der Bludenzer Wahlorganisatorin.
Angeklagte wurden freigesprochen
Prozess um Wahlkartenaffäre
Prozess gegen vier Angeklagte

Neue/Seff Dünser

Im Strafprozess um die gesetzwidrige Verteilung von Wahlkarten in Bludenz vor der Bürgermeister-Stichwahl im März 2015 wurden im Dezember 2017 am Landesgericht Feldkirch alle vier unbescholtenen Angeklagten im Zweifel vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs freigesprochen. Von der Staatsanwaltschaft Feldkirch wird nur der Freispruch der Wahlorganisatorin der Stadt Bludenz bekämpft. Das bestätigte gestern auf Anfrage Staatsanwalt Heinz Rusch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch.

Damit sind die drei anderen Freisprüche rechtskräftig geworden. Freigesprochen wurden der ehemalige Wahlkampfleiter der Bludenzer ÖVP sowie ein ÖVP-Wahlhelfer und eine ÖVP-Wahlhelferin.

Nichtigkeitsbeschwerde. Nicht akzeptiert haben die Zuständigen der Anklagebehörde den Freispruch der Bediensteten der Stadt Bludenz, die die Wahl organisiert und zumindest 195 Wahlkarten ohne persönlichen Antrag der Wahlberechtigten ausgestellt hat. Über die Nichtigkeitsbeschwerde von Staatsanwältin Gertraud Pfeifenberger wird nun in Wien durch den Obersten Gerichtshof (OGH) entschieden.

Im Mai 2017 war im Feldkircher Strafprozess um den Wahlkartenservice vor der Bürgermeister-Stichwahl in Hohenems der Wahlorganisator der Stadt Hohenems im Zweifel wegen mangelnden Vorsatzes zum Amtsmissbrauch rechtskräftig freigesprochen worden.

Auch den Angeklagten im Schöffenprozess um die Bludenzer Wahlkarten sei nicht bewusst gewesen, dass ihre Vorgangsweise gesetzwidrig war. So begründete Richterin Sonja Nachbaur im Dezember 2017 die Freisprüche. „Eine Wissentlichkeit lag nicht vor“, sagte die Vorsitzende des Schöffensenats.

Richter des Verfassungsgerichtshofes in Wien hatten die erste Bürgermeister-Stichwahl für ungültig erklärt, weil ihrer Ansicht nach der Wahlkartenservice der Bludenzer ÖVP rechtlich unzulässig war. ÖVP-Wahlhelfer hatten für Bürger Wahlkarten organisiert. Wahlberechtigte hätten Wahlkarten aber persönlich beim Amt der Stadt beantragen müssen.

Juristische Laien. Die Angeklagten seien juristische Laien, sagte Richterin Nachbaur. Für die Beschuldigten sei deshalb schwer unterscheidbar gewesen, was nach dem Gemeindewahlgesetz bei der Ausgabe von Wahlkarten erlaubt und was verboten war. Nach Ansicht der Strafrichterin wäre es dreist anzunehmen, dass die Angeklagten bewusst Amtsmissbräuche in Kauf genommen hätten. Zumal selbst der nicht angeklagte Bludenzer ÖVP-Bürgermeister in Rundschreiben öffentlich auf den Wahlkartenservice seiner Partei hingewiesen habe.

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