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Wahlanfechtung zurückgewiesen

Der Verfassungsgerichtshof hat die Anfechtung des Ergebnisses der Vorarlberger Landtagswahl 2004 durch den Bregenzer Rechtsanwalt Wilfried Ludwig Weh abgewiesen - sie ist damit definitv gültig.

Weh hatte seine Anfechtung im Oktober des Jahres eingebracht, berichtete am Sonntag ORF Radio Vorarlberg. Das Resultat der Vorarlberger Landtagswahl vom 19. September 2004 ist damit definitiv rechtsgültig.

Hauptkritikpunkt von Weh war die Definition der Landesbürgerschaft. Dass bei Vorarlberger Landtagswahlen nur wahlberechtigt ist, wer unter anderem seinen Hauptwohnsitz im Ländle hat, bezeichnete Weh im vergangenen Herbst als „geradezu absurd“. Der Bregenzer Advokat war im September als Spitzenkandidat der „Liste Freier Bürger FNG“ zur Landtagswahl angetreten, seine Fraktion hatte mit 0,94 Prozent der Stimmen den Einzug in den Landtag aber deutlich verpasst.

Der Vorarlberger ÖVP-Klubobmann Markus Wallner zeigte sich im Hinblick auf die von seiner Fraktion angestrebte Briefwahl froh darüber, dass der Verfassungsgerichtshof die Vorarlberger Praxis des Stimmzettel-Zusendens bestätigt habe. „Es wurde ins Spiel gebracht, dass die Stimmzettel nicht nach Hause an die Wahlberechtigten verschickt hätten werden dürfen, da so auch die Möglichkeit bestanden hat, den Stimmzettel zu Hause auszufüllen und dann an die Wahlurne zu bringen“, so Wallner. Nach der Erkenntnis der Verfassungsrichter könne man dies aber so handhaben. Bei der Briefwahl gehe es noch um einen weiteren Schritt, nämlich „den Stimmzettel nicht nur zu Hause ausfüllen zu können, sondern ihn auch zurückzuschicken, wenn es nach uns geht“, sagte Wallner.

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