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Vorteile eines Alleinvermittlungsauftrages an eine/n Immobilienmakler/in

Wird der Verkauf einer Immobilie per Alleinver­mittlungsauftrag (AV) an eine/n Immobilienmak­ler/in übergeben, hat diese/r die Verpflichtung, sämtliche Daten über die Immobilie zusammen­zutragen, sie zu bewerten, zu bewerben und schließlich zu verkaufen. Die Provision ist nur bei erfolgreichem Abschluss zu entrichten.

„Mit dem AV übernimmt der Makler vielfältige und anspruchsvolle Pflichten, wie beispielsweise die Erh-ebung aller Daten (Wegerechte, Grundbuchauszüge, Gefahrenzonen, etc.). Damit entfallen für den Eigen­tümer nicht nur Risiken, sondern auch ein enormer Zeitaufwand“, sagt Nadine Zagrajsek, Immobilienmak­lerin bei Hypo Immobilien & Leasing GmbH. Der AV kann maximal für sechs Monate abgeschlossen wer­den. In dieser Zeit hat der Makler das alleinige Recht, die Immobilie zu vermarkten. Kommt ein Interessent aufgrund der Kenntnisnahme über den Verkauf (durch Inserate etc.) direkt auf den Eigentümer (Verkäufer) zu, so ist dieser verpflichtet, den Interessenten an den beauftragten Makler weiterzuleiten.

Der Alleinvermittlungsauftrag

Der AV hält fest, zu welchen Konditionen bzw. zu wel­chem Mindestpreis die Immobilie am Markt angeboten wird. Auch die Höhe der zu zahlenden Provision bei er­folgreichem Geschäftsabschluss ist im AV vereinbart. Die Provisionshöhe beim Verkauf ist in der Immobili­enmaklerverordnung mit 3 % festgehalten (ab einem Wert von EUR 48.448,51). Hinzu kommen 20 % Um­satzsteuer.

Aufgaben des Immobilienmaklers

Wer eine/n Immobilienmakler/in hinzuzieht, vermeidet jegliches Risiko in Bezug auf die Immobilie und die In­teressenten. Seine Aufgabe ist es, den Kunden profes-sionell zu beraten und den Wert der Immobilie zu ermit­teln. Hierfür werden umfangreiche Recherchearbeiten über die Immobile durchgeführt, denn nur so kann sie professionell aufbereitet, dokumentiert und bewertet werden. Unliebsame Überraschungen werden dadurch vermieden. Der/Die Makler/in erstellt attraktive Ver­kaufsunterlagen, nimmt Werbemaßnahmen vor und führt Besichtigungen durch. Er begleitet die Kaufab­wicklung und anfallende Formalitäten bis zur Übergabe der Immobilie an den neuen Eigentümer und darüber hinaus.

Provision nur bei erfolgreicher Vermittlung

Legt der Makler dem Eigentümer während der AV-Dau­er ein gültiges Kaufanbot vor, welches mindestens den vereinbarten Mindestpreis beinhaltet, so wurde der AV erfüllt. Entscheidet sich der Eigentümer überraschend gegen den Verkauf der Immobilie, bleibt der Provisi­onsanspruch für den Makler trotzdem aufrecht. Liegt kein gültiges Kaufanbot während der Vertragsdauer vor, so muss natürlich keine Provision bezahlt werden. Der/Die Immobilienmakler/in arbeitet ausschließlich auf Erfolgsbasis.

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