In der Stadt Hohenems ist eine Vorentscheidung rund um die Bestellung eines neuen Stadtamtsdirektors gefallen. Nach der Wirtschaftspresseagentur.com vorliegenden Informationen wurde vergangene Woche in einem Hearing eine Reihung unter drei Bewerbern mit einem Erstgereihten bzw. dem Wunschkandidaten der Stadt beschlossen. Dem Vernehmen nach handelt es sich bei dem Erstgereihten um den Dornbirner Rechtsanwalt Markus Kranz von der Anwaltskanzlei am Marktplatz.
“Keine Namen vor Unterzeichnung”
Der Hohenemser Bürgermeister Richard Amann erklärte auf Anfrage, dass es korrekt sei, dass man eine Reihung mit einem erstgereihten Kandidaten vorgenommen habe und diesbezüglich an und für sich eine Vorentscheidung gefallen sei. Allerdings habe man mit dem Erstgereihten vereinbart, den Namen erst nach der Unterzeichnung der entsprechenden Verträge zu nennen. Zudem verwies der Bürgermeister darauf, dass diese Vorentscheidung in einer vertraulichen Sitzung gefallen sei. “Ich werde also keine Namen bestätigen, bis die Verträge unterzeichnet sind.” Das sei voraussichtlich nächste Woche der Fall.
Rechtsanwalt Markus Kranz sagte auf Anfrage, dass er keine Stellungnahme abgeben wolle. Auf die Frage, ob es korrekt sei, dass er sich für die ausgeschriebene Stelle des Hohenemser Stadtamtsdirektors beworben habe, ging Kranz nicht ein.
Die Bestellung eines neuen Stadtamtsdirektors ist nach der unter den Wirren der Gemeinderatswahl vom März 2015 erfolgten Abberufung der bisherigen Stadtamtsdirektorin Karin Rettenmoser notwendig geworden. (WPA)
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