Vorarlbergs Jägerschaft ist von Gamsjagd-Video erschüttert
Marianne Mathis, ehemalige stellvertretende Chefredakteurin der VN und ausgebildete Jagdaufseherin, zeigt sich entsetzt von den Vorfällen. “Das Ganze wirft ein sehr schlechtes Licht auf die gesamte Jägerschaft, die ohnehin ständig mit ihrem Image zu kämpfen hat”, bedauert Mathis. Ein solches Verhalten sei “unerhört”, das Tier hätte schnellstmöglich mit einem Fangschuss oder mit dem Messer von seinem Leiden erlöst werden müssen. Den Jägern sei es nur um den Gamsbart als Trophäe gegangen, schließt Mathis, selbst Fleischjägerin, aus dem Video.
Verwundete Gams minutenlang gequält
Nach dem aktuellen Stand schleifte ein ausländischer Jagdgast eine angeschossene Gams minutenlang über steinigen Grund talwärts, bevor ein anderer Jäger das Tier mit dem Messer tötet. Das Vorgehen der beiden wurde gefilmt, das Video wurde von einem Niederländer mit dem Worten “Ich war tief erschüttert” auf Youtube hochgeladen. Der Tiroler Landesjägermeister Anton Larcher droht den Verantwortlichen mit einem Disziplinarverfahren und einer Anzeige wegen Tierquälerei.
Verhalten sei “erbärmlich”
Josef Bayer, Landesjagdmeister-Stellvertreter für Vorarlberg, kennt das Video selbst noch nicht. “So wie es in den Medien geschildert wird, muss sich jeder richtige Jäger von einer solchen Handhabung distanzieren”. Das erste, was man einem verwundeten Wild geben müsse, sei ein Fangschuss, um es von seinem Leiden zu erlösen. Das Vorgehen des Gamsjägers bezeichnet Bayer als “erbärmlich”.
Hürden für Jagdgäste gering
Das Jagdgesetz ist in Österreich Landessache. “Es gibt aber kaum größere Unterschiede zwischen den einzelnen Gesetzen”, wirft Mathis ein. Die Hürden für Jagdgäste sind eher gering. “Es benötigt eine Einladung des Jagdpächters oder des zuständigen Jagdaufsehers”, um auf der Bezirkshauptmannschaft eine befristete Jagderlaubnis zu erhalten. “Voraussetzung ist eine ausländische Jagdkarte, dann geht es sehr einfach, oder eine eidesstattliche Erklärung der jagdlichen Eignung”, erklärt Mathis. Die Voraussetzungen seien im Gesetz jedoch sehr “verwaschen” geregelt. Auch Jäger aus anderen Bundesländern gelten aufgrund der unterschiedlichen Jagdgesetze als Jagdgäste. Daher gebe es in Vorarlberg nach Mathis’ Einschätzung sehr viele solche Jagdgäste.
Begleitung zur Rechenschaft ziehen
Nicht nur der Jäger selbst, auch seine Begleitung muss mit Konsequenzen rechnen. “Es stellt sich die Frage, wer wirklich alles dabei war”, betont Mathis. Der Jagdgast müsse in Begleitung des Pächters oder des Jagdaufsehers unterwegs gewesen sein. Diese müssen nun auch zur Verantwortung gezogen werden, betont Mathis. Auch Larcher kündigte in der Sache “Null-Toleranz und keinen Pardon bei der rechtlichen Verfolgung” an.
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