Ein 59-jähriger Beamter der Stadt Hohenems war wegen Amtsmissbrauch angeklagt, weil er Wahlkarten ohne persönlichen Antrag und Identitätsprüfung ausgegeben hatte. Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch im Mai 2017 räumte der 59-Jährige zwar gewisse Fehler ein, bekannte sich aber nicht für schuldig.
Der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch sprach den Beamten frei, nachdem dieser ihm glaubhaft vermittel konnte, ohne Schädigungsabsicht zu handeln und dabei auf das undurchsichtige und sich ständig wandelnde Gemeindewahlgesetz berief. Er habe schlicht nicht gewusst, dass Wahlkarten nur auf persönlichen Antrag auszugeben sind.
Nichtsdestotrotz legte die Anklagebehörde beim Oberlandesgericht Innsbruck Nichtigkeitsberufung und Beschwerde gegen den Freispruch ein. Wie der Anwalt des beschuldigten nun gegenpber den “Vorarlberger Nachrichten” berichtete, wurden die Rechtsmittel von der Saatsanwaltschaft Innsbruck jedoch nicht ausgeführt.
Damit wurde vom Gericht rechtskräftig festgestellt, dass der 59-Jährige keinen Amtsmissbrauch begangen hat. “Mein Mandant ist erleichtert, dass das Strafverfahren nunmehr beendet und er vollständig rehabilitiert ist,“ so Anwalt Giesinger.
(red)
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