Demgemäß müssen sich Taxler bereits vor Fahrtantritt online für eine Abholung am Flughafen Zürich-Kloten anmelden, nach 90 Tagen pro Unternehmen seien dann keine weiteren Fahrten mehr erlaubt.
Anmeldepflicht für Taxler
“Die in dem Schreiben skizzierte Rechtslage weicht erheblich von der über Jahrzehnte gelebten Verwaltungspraxis ab”, ärgerte sich der Obmann der Beförderungsgewerbe mit Pkw der Vorarlberger Wirtschaftskammer (WKV), Anton Gantner, am Freitag. Bisher habe ein Taxifahrer bei Grenzübertritt nur eine schriftliche Bestellung in die Schweiz mitführen müssen.
Der WKV sei seit drei Wochen bekannt gewesen, dass die Schweizer einen Schritt in diese Richtung planten, über den Inhalt habe man aber zuvor nichts in Erfahrung gebracht, sagte Gantner. Das, obwohl den Vorarlbergern eine Vorinformation zugesagt worden sei.
Rechtsstreit um ausländische Taxis in der Schweiz
Die WKV hat jahrelang einen Rechtsstreit um die Frage der Fahrten zum Flughafen Zürich-Kloten geführt. Im Herbst 2014 bekam die Interessenvertretung vor dem Verwaltungsgericht Zürich recht. Das Urteil hob einen Beschluss des Schweizer Bezirksrates Bülach aus dem Jahr 2013 auf, der das Einladen von Gästen durch ausländische Taxis noch als widerrechtlich einstufte. (“Vorarlberger Taxler dürfen wieder Gäste in Zürich-Kloten abholen”)
Die Gerichte hätten während dieser Zeit immer die Auffassung vertreten, dass bei einer Änderung der jahrzehntelangen Praxis zumindest eine angemessene Übergangsfrist gewährt werden müsse. Diese will Gantner jetzt einfordern und appellierte auch an die Politik, in dieser Sache tätig zu werden. (red/APA)
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