Vorarlberger Polizeigewerkschaft für Abschaffung von Blutproben bei Alkokontrollen
Damit die Sicherheitsbeamten in Deutschland Überstunden abbauen können, fordert der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, drei Maßnahmen: die Halterhaftung bei Verkehrssündern, die Abschaffung der Begleitung von Schwertransporten und der Wegfall von Blutabnahmen bei Alkoholsündern im Straßenverkehr.
Polizeigewerkschaft für Entlastungsmöglichkeiten
Der Vorarlberger Polizeigewerkschafter Eugen Lampert stimmt diesen Vorschlägen zu, äußert aber auch Bedenken: “Diese Ideen zur Entlastung der Polizeibeamten und der Möglichkeit von Verlagerung von Polizeikompetenz in andere Bereiche finden bei unseren Interessenvertretungen grundsätzlich großen Anklang. Die speziellen Sachverhalte bei Blutabnahmen, Halterhaftung bei Rasern, Schwertransporte und Datenauswertung müssen aber aus verschiedenen Rechtslagen betrachtet werden und würden in Österreich teils gesetzliche Adaptierungen erfordern.”
Personal und Technik knapp
Denn das Thema Schwertransporte wäre in Österreich schon vor geraumer Zeit geregelt worden, in der Breite sei das also kein Thema mehr für die Polizei. Im Vorstoß Richtung Halterhaftung und einer Reduzierung der Datenflut sieht Lampert hingegen Potenzial: “Hier sind sicher noch weitere Maßnahmen im technischen und personellen Bereich erforderlich. Leider waren diese Maßnahmen in den letzten Jahren aufgrund des bundesweiten Aufnahmestopps nur unzureichend möglich. Das führt dazu, dass Personal intern verschoben werden muss.”
Blutabnahmen streichen für ÖAMTC sinnlos
Auf Grund der knappen budgetären Mittel müsse die Polizei in Vorarlberg mit Personal und Technik haushalten. Inwieweit sich das eben erst beschlossene Sicherheitspaket auswirkt, kann laut Lampert aber derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Der Vorschlag, Blutabnahmen zu streichen, wäre daher eine gute Alternative. Für den ÖAMTC ist der Vorschlag hingegen wenig sinnvoll, denn in Österreich würde nur ein Bruchteil der angehaltenen Fahrer mit Alkohol im Blut auch zu einer Blutprobe gebeten werden.
Österreich Vorbild für Deutschland
“Bei uns gilt nach dem Atemvortest das Ergebnis eines geeichten Alkomaten auch vor Gericht. In dem Sinne wäre also eher Österreich Vorbild für Deutschland”, erklärt Pressesprecher Jürgen Wagner. Denn eine Blutabnahme tritt in Österreich nur dann in Kraft, wenn aus medizinischen Gründen wie zum Beispiel Asthma kein Alkomattest durchgeführt werden kann. Deutschland hat auch hier eine kompliziertere Regelung. Ab 1,1 Promille wird bisher zusätzlich zum Atemalkoholtest der Blutalkoholwert ermittelt. Beamte müssen deshalb oftmals mehrere Stunden auf eine richterliche Anordnung warten und eine Arzt rufen, laut Wendt 50.000 mal im Jahr.
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