Der Geistliche wurde ursprünglich wegen Verletzung des Beichtgeheimnisses suspendiert, aber auch nach seiner Rehabilitierung nicht mehr eingesetzt. Der Mann unterbreitete am Dienstag ein Vergleichsangebot, berichtete ORF Radio Vorarlberg.
Erhielt seit 2013 kein Geld mehr
Der Vorwurf des gebrochenen Beichtgeheimnisses reicht bis ins Jahr 2010 zurück, in einem innerkirchlichen Disziplinarverfahren wurde dieser aber widerlegt. Er habe aber wegen “anderer kleiner Ungereimtheiten” nicht mehr als Pfarrer seiner Kirchengemeinde arbeiten dürfen, hieß es. Nach eigenen Angaben erhält der Mann seit 2013 kein Geld mehr von der evangelischen Kirche, er lebe von einer Erbschaft, sagte er im Radio-Interview.
Posttraumatische Belastungsstörung
Beim bisher letzten Verhandlungstag im Herbst 2015 hatte der Geistliche 215.000 Euro an Gehaltsnachzahlungen und für Arztkosten für seine posttraumatische Belastungsstörung verlangt. Am Dienstag unterbreitete er ein Vergleichsangebot, nach dem er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2020 die Zahlung des halben Gehalts und danach die ihm zustehende Pension verlangt. Für die evangelische Kirche würde dies Kosten im Umfang von rund 70.000 Euro bedeuten. Die Entscheidung, ob sie das Vergleichsangebot annimmt, wird die evangelische Kirche wohl in den nächsten Wochen treffen. Sollte es keinen Vergleich geben, wird die Richterin ein Urteil fällen.
(APA)
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