Dem Paar wurde vorgeworfen, den gemeinsamen Sohn und die Tochter der Angeklagten jahrelang körperlich und seelisch gequält zu haben, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vermeintliche Opfer wollten nicht aussagen
Bereits mit vier und fünf Jahren seien die Kinder mit Faustschlägen, “Kopfnüssen” und “Pferdeküssen” traktiert worden, hieß es in der Tatbeschreibung des Gerichts. Auch habe der Vater den Buben unzählige Male festgehalten und den Mund gewaltsam geöffnet, damit die Mutter ihm gegen seinen Willen Essen einflößen konnte. Ähnlich ist es auch der Tochter ergangen. Zudem habe der Angeklagte ihr gedroht, sie bei der Bezirkshauptmannschaft anzuschwärzen, falls sie weitere Aussagen vor der Polizei mache. Sowohl der heute Zwölfjährige Sohn als auch die 20-jährige Tochter hatten vor Gericht jedoch keine Aussagen gemacht.
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