Der Schüler erklärte, in der Unterstufe des Bregenzer Gymnasiums Gallusstraße täglich von Mitschülern gemobbt worden zu sein. Von allem Anfang an sei er dem Terror von drei bis vier Klassenkollegen ausgesetzt gewesen. Schon als er im zweiten Semester der fünften Schulstufe in die Klasse gewechselt habe, hätten Mitschüler “Wäh!” gerufen, wenn er an ihnen vorbeigelaufen sei.
Bespuckt und ausgelacht
In der zweiten Klasse habe es sich zugetragen, dass zwei der Mobbing-Rädelsführer nach einer Busfahrt einen Freund von ihm gewürgt hätten. Weiters erzählte der Schüler etwa vom Beschuss mit in Tinte getauchten Papierkügelchen, davon, dass man auf seine Jacke gespuckt habe und er ausgelacht worden sei, wenn er im Unterricht aufzeigte. Man habe den Kläger beschuldigt, eine Mitschülerin mit einer Gießkanne geschlagen zu haben. In Wirklichkeit hätte er das Mädchen nie angefasst, so der Teenager. In der ganzen Schule hätten die Vorwürfe die Runde gemacht und der Klassenvorstand habe sogar zu seinen Eltern gesagt, dass er nur knapp einer Anzeige entgangen sei. Immer wieder hätten ihn die Lehrer im Stich gelassen und ihm nicht geglaubt oder Vorfälle so gut wie gar nicht kommentiert.Aus Angst nahm er an der Schulskiwoche nicht teil.
Schule organisierte zwei Workshops
Um die Situation zu entschärfen habe die Schule in der zweiten Klasse zwei Workshops mit Schulpsychologen organisiert, so der Jugendliche. Diese hätten allerdings keine nachhaltige Besserung bewirkt. Nach der Unterstufe verließ der 16-Jährige das Gymnasium und besucht seither eine HTL. Dort gehe es ihm sehr gut, mit den Mitschülern und auch bezüglich der Noten, sagte der Heranwachsende aus.
Aussagen der Schulvertreter nicht öffentlich
Am Nachmittag waren in dem Zivilprozess unter anderen der ehemalige und der aktuelle Direktor des Gymnasiums Gallusstraße geladen. Seitens der Schule wird betont, dass man sehr wohl um den Fall und das Wohl des 16-Jährigen gekümmert habe. Zu verfolgen waren die Ausführungen des Direktors aber nicht – um das Amtsgeheimnis zu wahren, fand der Prozess am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Somit bleibt den Zuhörern verborgen, wie die Lehrerschaft die Situation erlebte und welche Maßnahmen allenfalls gesetzt wurden, um dem betroffenen Jungen zu helfen.
Ausschluss der Öffentlichkeit war schon am Vormittag das Thema: Zunächst hatte Klagsvertreter Sanjay Doshi beantragt, die Öffentlichkeit während der Einvernahme des Klägers auszuschließen. Diesen Antrag zog Doshi jedoch wieder zurück. Somit erzählte der Bub öffentlich von seinen Erlebnissen am BG Gallus, während bei den Stellungnahmen der Verantwortlichen des Bregenzer Gallus-Gymnasiums und anderer Zeugen die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde.
Entscheidung vorerst nicht zu erwarten
Bei der ersten Tagsatzung im Oktober gaben die Eltern des Jugendlichen an, mehrfach bei der Schulleitung interveniert zu haben, geschehen sei aber wenig. Statt die Anführer des Mobbings zurechtzuweisen, habe man lediglich angeboten, den Sohn in eine andere Klasse zu versetzen. Seitens der Schule wurde der Vorwurf, nicht entsprechend auf den Missstand reagiert zu haben, als abstrus zurückgewiesen.
Eine Entscheidung in dem Zivilprozess war vorerst nicht zu erwarten.
(VOL.AT/Christiane Eckert, APA)
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