Dass ein fairer Wettbewerb zwischen gewerblichen Beherbergungsbetrieben und Online-Anbietern von Unterkünften hergestellt werden müsse, war unter den Fraktionen im Vorarlberger Landtag unbestritten. Die Plattform Airbnb etwa werde immer größer und sei längst zu einem ernst zu nehmenden Konkurrenten geworden, stellte Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli fest. Ihr missfiel insbesondere, dass durch die Vermietung – wie sie schätzte – rund 500 Wohnungen dem Markt entzogen würden und nicht den 6.000 Wohnungssuchenden in Vorarlberg zur Verfügung stünden.
Bessere Kontrollmöglichkeiten
Hubert Kinz (FPÖ) und Monika Vonier (ÖVP) lobten, dass die Gesetzesnovelle ein Mehr an Transparenz und bessere Kontrollmöglichkeiten schaffe. Auch wenn der Großteil der Unterkunftgeber gewerblich tätig sei und die Online-Plattformen lediglich als zusätzlichen Vertriebskanal nutzen würde, so schaffe die Meldepflicht nicht zuletzt einen Überblick auf zu besteuernde Einkünfte, sagte Kinz.
Die Erhöhung der Gästetaxe wurde von den NEOS nicht mitgetragen. “Wir wehren uns gegen jegliche Belastung im Tourismusbereich”, so Landessprecherin Sabine Scheffknecht. Zuvor hatte die Kleinwalsertalerin Beate Gruber (ÖVP) die Wichtigkeit der Gästetaxe zum Erhalt und zum Ausbau der Tourismusinfrastruktur betont. Das Kleinwalsertal ist aktuell die einzige Region in Vorarlberg, in der die Höhe der Gästetaxe zu 100 Prozent ausgeschöpft wird.
Zweitwohnsitzabgabegestz auf dem Programm
Am Nachmittag stand im Vorarlberger Landtag unter anderem der Beschluss einer eine Änderung des Zweitwohnsitzabgabegesetzes auf dem Programm. Die unumstrittene Neufassung ermächtigt Vorarlbergs Kommunen eine höhere Abgabe auf Zweiwohnsitze einzuheben. In der Ortsklasse A wird der Höchstsatz pro Quadratmeter um 50 Prozent erhöht, in der Ortsklasse B um 30 Prozent. Im heurigen Jahr lag der Höchstsatz in der Ortsklasse A – das sind die Gemeinden mit dem stärksten Tourismusbetrieb – bei 11,07 Euro pro Quadratmeter bzw. maximal 1.217,27 Euro, in der Ortsklasse B bei 9,74 Euro pro Quadratmeter bzw. maximal 1.071,20 Euro. Die neuen – ab 1. Jänner 2018 geltenden – Höchstsätze belaufen sich demnach 16,61 Euro pro Quadratmeter und maximal 1.825,71 Euro (Ortsklasse A) bzw. auf 12,66 Euro und maximal 1.392,56 Euro (Ortsklasse B).
(APA)
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