In ihrer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof unterstützt die Vorarlberger Landesregierung die Verordnung der Stadt Feldkirch, betont Landeshauptmann Markus Wallner: „Wir stehen hinter Feldkirch“.
Die Feldkircher Stadtvertretung hat im Mai 2016 eine Verordnung über ein Bettelverbot gemäß dem Landes-Sicherheitsgesetz beschlossen. Beim Verfassungsgerichtshof sind zwei Verfahren zur Prüfung dieser Verordnung anhängig. Die Landesregierung hat dazu eine Stellungnahme verfasst und dem Verfassungsgerichtshof übermittelt. „Wir stehen hinter dem Bettelverbot der Stadt Feldkirch“, betont Landeshauptmann Wallner. Als Argumente dafür stellt die Landesregierung fest, dass die Bettelverbots-Verordnung kein flächendeckendes absolutes Verbot des stillen Bettelns enthalte, sondern das Verbot nur in einzelnen Teilen des Stadtgebietes – mit zeitlicher Befristung – gelte.
(VLK)
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