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Vorarlberger Jugendanwalt beklagt nachlässige Alkohol-Abgabe an Jugendliche

©APA/Themenbild
Vorarlbergs Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch beklagt eine nachlässige Abgabe von Alkohol und Tabak an Jugendliche.

Die Auswertung von Testkäufen belege, dass die guten Ergebnisse aus den Jahren 2012 bis 2015 nicht mehr erreicht werden. Der negative Trend aus dem vergangenen Jahr setze sich auch heuer fort, teilte Rauch in einer Aussendung mit.

Quote steigt weiter an

In den Jahren 2012 bis 2015 erhielten durchschnittlich jeweils zwischen 25 und 28 Prozent der unter-16-jährigen Testkäufer Alkohol ausgehändigt – entgegen den Bestimmungen des Kinder- und Jugendgesetzes. 2016 stieg dieser Wert auf 40 Prozent an, in diesem Jahr liegt er aktuell sogar noch etwas höher (41,25 Prozent). Das bedeutet einen Rückfall in Dimensionen, die vor zehn Jahren Standard waren.

Rauch wies darauf hin, dass es beim Abgabeverhalten einerseits deutliche Unterschiede in den Regionen gibt – das Schlusslicht bildete heuer der Bezirk Bregenz, in dem die Testkäufe in 85 Prozent der Fälle gelangen. In den anderen Bezirken waren es lediglich zwischen 20 und 35 Prozent. Ebenso variierten die Ergebnisse deutlich zwischen Handelsbetrieben und Tankstellen, im Handel wurden die Vorschriften wesentlich besser eingehalten. “Auch das Abgabeverhalten bei Festveranstaltungen und Events ist nach wie vor problematisch”, stellte Rauch fest.

Ergebnisse unbefriedigend

Die Testkäufe zur Abgabe von Tabak wurden erst im vergangenem Jahr eingeführt. Während bei Trafiken eine deutliche Verbesserung feststellbar sei, seien die Ergebnisse im Handel und an Tankstellen sehr unbefriedigend, sagte Rauch. Bei den Trafiken lag der Anteil der erfolgreichen Testkäufe heuer bisher bei knapp 27 Prozent, an Tankstellen und im Handel bei rund 61 bzw. 71 Prozent.

Der Kinder- und Jugendanwalt hat nun die Wirtschaftskammer ersucht, die Mitgliedsbetriebe weiter für den Kinder- und Jugendschutz zu sensibilisieren. “Bei jenen Betrieben, welche Alkohol oder Tabak an Unter-16-Jährige abgegeben haben, werden nochmalige Kontrollen durchgeführt und bei neuerlichen Verstößen Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaften erfolgen”, kündigte Rauch an.

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