„Justiz 3.0“ – dieses Schlagwort dürfte den meisten wenig sagen, die Bedeutung liegt darin, dass der Justizbetrieb zunehmend digitalisiert werden soll. Zusammengeschnürten Aktenkonvoluten wird man bald „Adieu“ sagen, PC, Monitore, Signpad, Tablet, Dokumentenkamera und HDMI-Anschlüsse sind die Zukunft. Den Vorteil erklärt Arbeits- und Sozialrichter Klaus Schurig: „Ein gleichzeitiger Zugriff auf Akteninhalte ist damit möglich“. Das heißt, kein umständliches Kopieren für den Sachverständigen, der den Akt auch braucht, kein Herumschleppen von Papier, kein Aktenarchiv im Keller.
Erleichterungen willkommen
„Mit 61 Richterplanstellen sind wir eigentlich zufrieden“, will Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein nicht jammern. Die Auslastung sei in Ordnung. Man arbeite aber auch effizient und rasch, betont Bildstein, so sei man beispielsweise im Rechtsmittelsenat in Zivilsachen Österreichs schnellstes Gericht. Die gänzliche Umstellung auf EDV-Akten soll die Arbeit durch Such-, Sortier- und Bearbeitungsfunktionen erleichtern. Bis 2020 soll die Umstellung insgesamt jedoch noch dauern. Auch für die Fachleute des Bundesrechenzentrums eine Herausforderung.
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