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Vorarlberger Behindertenfahrdienst bleibt zeitlich beschränkt

Das Rote Kreuz will den Behindertenfahrdienst nicht wieder für andere Nutzer öffnen.
Das Rote Kreuz will den Behindertenfahrdienst nicht wieder für andere Nutzer öffnen. ©RKVbg
Feldkirch - Das Rote Kreuz will an den neuen Fahrzeiten für den Behindertenfahrdienst festhalten. Der Forderung der FPÖ, auch Wachkomapatienten wieder den Dienst nutzen zu lassen, stößt bei Gozzi auf Ablehnung.
Kein Behindertenfahrdienst am Sonntag

Die Einschränkung der Fahrzeiten des Behindertenfahrdienstes (BHF) des Roten Kreuzes sorgt weiter für Debatten in der Politik. Am Dienstag kündigte Landesrat Christian Bernhard an, dass rasch wieder entsprechende Dienste am Wochenende angeboten werden sollen. Beim Roten Kreuz wird man derzeit aber noch an der getroffenen Regelung festhalten. Eine Fahrtenanalyse von rund 5000 Fahrten aus dem Jahr 2012 habe laut einer Aussendung des Roten Kreuz gezeigt, dass mehr als 95 Prozent der Fahrten von Montag bis Samstag im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr anfallen. Daher werde auch weiterhin der Dienst nur zu diesen Zeiten angeboten.

Rückbesinnung auf Sinn des BHF

“Der Behindertenfahrdienst musste im Mai wieder einmal auf das zurückgeführt werden, für was er ursprünglich gedacht war. Auf einen Fahrdienst für Personen mit einem Handicap, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, da diese Zielgruppe derzeit benachteiligt wird”, betont Direktor Roland Gozzi vom Roten Kreuz Vorarlberg. Aufgrund des niedrigen Tarifs hätten immer mehr Personen diesen Fahrdienst in Anspruch genommen, für die der Dienst nicht gedacht sei. Der Tarif für eine Fahrt liegt derzeit zwischen 5,50 und 12,50 Euro.

Wachkomapatienten sind Krankentransport

Ernst Blum, Landtagsabgeordneter der FPÖ, forderte im Vorfeld, den Behindertenfahrdienst wieder für die Wachkomapatienten des LKH Rankweil zugänglich zu machen. Auch die Grünen zeigten sich verärgert und forderten statt einer Einschränkung einen Ausbau des Dienstes. “Therapiefahrten, Fahrten in die Tagesbetreuung, sowie Ausflüge von Wachkoma-Patienten waren nie dem Leistungsbereich Behindertenfahrdienst zugeordnet und gehören nicht hinein”, entgegnet Gozzi. Diese Fahrten seien eindeutig dem Leistungsbereich Krankentransportdienst zuzurechnen und benötigen im Gegensatz zum Behindertenfahrdienst eine zusätzliche Betreuungsperson.

Lösung im Herbst

„Wenn aktuell Direktor Gozzi versucht, mit Zahlen und Statistiken die Einschränkungen beim Behindertenfahrdienst zu rechtfertigen, so ist das mehr als enttäuschend”, kritisiert Blum die Haltung des Roten Kreuzes. Das LKH Rankweil arbeite intern noch an einer Lösung, so Michaela Sonderegger von der Landeskrankenhausbetriebsgesellschaft. Grundsätzlich sei der Transport eine Sache zwischen des Roten Kreuz und den Angehörigen der Patienten. Diese müssten den Dienst auch selbst bezahlen. Beim Roten Kreuz zeigt man sich gesprächsbereit, eine Lösung werde man im Herbst beschließen. Bis dahin werde der Dienst nach den neuen Einschränkungen fortgeführt.

 

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