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AK gegen Mieten-Deckel in Vorarlberg

Mietzinsobergrenze bleibt umstritten
Mietzinsobergrenze bleibt umstritten ©Bilderbox
Feldkirch - Nach Debatte in Wien: Die Vorarlberger Arbeiterkammer steht voll hinter der Forderung der Bundesarbeiterkammer nach einer Vereinfachung und Überarbeitung des Richtwertmietsystems bei Altbauwohnungen. Davon ist aber nur ein geringer Bruchteil der Vorarlberger Wohnungen, vielleicht etwa 15 % , betroffen.
Vassilakou wünscht Beschränkung der Mieten

Die sogenannte Miet-Stopp-Forderung von Wiens Vizebürgermeisterin Maria Vassilakou (Grüne) sorgt auch in Vorarlberg für intensive Diskussionen. Vassilakou will im Frühjahr 2013 das Volk zu einem 7-Euro-Deckel für Altbauten befragen lassen, wobei noch unklar ist, ob das wirklich samt Zuschlägen und Betriebskosten zu verstehen ist. Die Bundes-AK schlägt in die gleiche Kerbe und wünscht sich für die bundesweit 350.000 bis 400.000 Richtwert-Wohnungen – davon 200.000 in Wien – einen Mietendeckel bei maximal 20 Prozent Aufschlag auf den Richtwert. Dieser beträgt derzeit in der Bundeshauptstadt 5,16 Euro/m2, was samt Mehrwertsteuer 6,19 Euro/m2 sind – freilich noch ohne Betriebskosten.

AK: Mietzinsobergrenze von sieben Euro in Vorarlberg nicht zweckmäßig

Im Gegensatz zu Wien wurden die meisten vermieteten Gebäude nach 1945 errichtet. Die hier von den Grünen geforderten Mietzinsobergrenzen würden sich in Vorarlberg kaum auswirken, weil sie im Altbausektor bis jetzt durchschnittlich nicht einmal erreicht, und weil nur ein geringer Anteil der vermieteten Wohnungen von diesen Reglementierungen tatsächlich erfasst werde, so die AK. Trotzdem solle das bestehende Richtwertsystem vereinfacht werden. Es handele sich in Vorarlberg  um einen ganz anderen Wohnungsmarkt als in Wien mit seinen Altbau-Beständen.  Im so genannten Neubaubereich (Gebäude nach 1945) gebe es weder in Wien noch in Vorarlberg mietrechtsgesetzliche Mietzins-Richtwerte. Der Mietzins ist also bei solchen Gebäuden auf dem privaten Mietsektor frei vereinbar.
In diesem Bereich spricht sich die Vorarlberger Arbeiterkammer auch gegen eine einheitliche Mietzinsobergrenze von sieben Euro für alle Wohnungen – unabhängig von Ausstattung – und Erhaltungszustand und unabhängig von der Lage –  aus.

Laut AK liegt auf dem privaten Mietwohnungsmarkt der nicht durch das Mietrechtsgesetz reglementierte durchschnittliche Mietzins einer Vorarlberger Wohnung ab 60 m² aufwärts bei einem sehr guten Wohnwert zwischen 7,70 Euro und 9,30 Euro netto, je nachdem in welchem Bezirk sich die Wohnung befindet. Weist die Wohnung nur eine Mindestausstattung auf und ist die Wohnlage innerhalb des Bezirks nicht die beste, so ist dafür nur noch ein Mietzins von 5,5 Euro im Bezirk Bludenz bis zu 6,8 Euro im Bezirk Feldkirch zu erzielen. Zu diesem so genannten Hauptmietzins kommen noch die Betriebs- und Heizkosten dazu. Auch die Betriebskosten können äußerst stark variieren und bewegen sich erfahrungsgemäß durchschnittlich zwischen 1,50 Euro und 3,00 Euro pro m² und Monat, je nachdem wie das Haus isoliert ist, ob es sich zum Beispiel um eine große Wohnanlage handelt oder ein Haus mit wenigen Wohnungen.

Unterschiedliche Gründe für hohe Mieten

Für die AK sind die Gründe für hohe Mieten sehr unterschiedlich. Ein Grund werden wohl auch die immer höher steigenden Bau- und insbesondere auch Sanierungskosten sein, die von Vermietern über die Mieten wieder hereingeholt werden. Aber auch steigende Bodenpreise wirken sich auf die Mieten aus. Es ist daher wichtig, die Baukosten nicht durch übertriebene gesetzliche Anforderungen immer weiter in die Höhe zu treiben.

Finanzamtgebühr für Wohnungsmietverträge muss fallen

Eine Entlastung für die Vorarlberger Mieter wäre es auch, als flankierende Maßnahme die Finanzamtgebühr für Wohnungsmietverträge fallen zu lassen, so die AK gegenüber VOL.AT. Jeder schriftliche Mietvertrag sei zu vergebühren und das sogar bei jeder Verlängerung eines bestehenden Mietverhältnisses. Das bedeute in der Regel für die Mieter alle drei Jahre eine Kostenbelastung von mehreren hundert Euro. Bei einer Miete inkl. Betriebskosten von 760,00 Euro beträgt die Finanzamtgebühr bei einem Drei-Jahres-Vertrag 273,60 Euro. Wird der Vertrag, wie das vielfach üblich ist, zweimal verlängert, so ist die Gebühr für das Finanzamt drei Mal zu entrichten, was bei steigenden Mieten und Betriebskosten in diesem Beispiel letztlich Kosten von 800,00 Euro bis 850,00 Euro nur an Finanzamtgebühr verursacht.

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