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Flugbetrieb eingestellt: InterSky reicht am Montag Insolvenz ein

Intersky: Möglicher Investor sprang am Mittwochabend ab - Kein Sanierungsverfahren
Intersky: Möglicher Investor sprang am Mittwochabend ab - Kein Sanierungsverfahren ©VOL.AT/ Berchtold
Bregenz. Die Vorarlberger Regionalfluglinie InterSky wird Konkurs anmelden. Geschäftsführerin Renate Moser präzisierte damit am Freitag den geplanten Weg der Airline in die Insolvenz. Von dem Grounding sind in Österreich und Deutschland mehrere Verbindungen betroffen. Sollte die Überschuldung so hoch sein, dass kein Weiterbetrieb möglich ist, verliert Intersky die Lizenz.
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InterSky teilte am Freitagvormittag mit, der Ticketverkauf sei gestoppt worden. Der Flugbetrieb wurde bereits eingestellt. Für den Bodensee-Airport Friedrichshafen, dem Heimatflughafen der InterSky, fällt nun die wichtigste Fluggesellschaft weg.

Möglicher Investor “völlig überraschend” abgesprungen

Der verbliebene Interessent habe “völlig überraschend und unerwartet” seinen Rückzug aus dem Übernahmeprozess angekündigt, weshalb kein Weg an einer Insolvenz vorbei führe, hieß es in einer Mitteilung. Über eine mögliche Fortführung des Flugbetriebs werde dann der Insolvenzverwalter befinden. Moser kündigte an, man werde die Möglichkeiten einer zumindest teilweisen Wiederaufnahme des Flugbetriebs prüfen.

Der InterSky verbleibt nach der fristlosen Kündigung des amerikanischen Leasinggebers, der am Mittwochabend vier Flugzeuge (zwei ATR 72 und zwei Dash 8-Q300) sicherstellte und nach Maastricht bringen ließ, mit einer Dash 8-Q300 noch ein Flugzeug, das im Eigentum der Gründerfamilie Seewald steht.

Grounding: InterSky am Boden

Damit dürfte der Flug von Zürich nach Graz am Mittwochabend der vorerst letzte InterSky-Flug gewesen sein. Die abendlichen Rückflüge aus Hamburg, Berlin und Düsseldorf nach Friedrichshafen – die Verbindungen wurden bisher dreimal täglich geflogen – konnten nicht mehr durchgeführt werden. Ebenfalls gestrichen ist die Verbindung Friedrichshafen – Köln/Bonn. Auf der InterSky-Homepage sind seit heute Früh bereits keine Buchungen mehr möglich gewesen. Am Vormittag war auf der Startseite die Betriebseinstellung bekannt gegeben worden.

Passagiere können Ansprüche am LG geltend machen

Laut dem Flughafen Friedrichshafen, der auch für Vorarlberger Fluggäste bedeutend ist, war InterSky mit bisher rund 115.000 Passagieren die wichtigste Regionalfluggesellschaft an dem Bodensee-Airport. Die Zahl der InterSky-Fluggäste machte rund 19 Prozent des gesamten Passagieraufkommens aus. Man arbeite mit Hochdruck am Aufbau von alternativen Flugangeboten, um die mit dem Marktaustritt der InterSky entstehende Lücke möglichst rasch zu schließen, hieß es.
Das Insolvenzverfahren läuft über das Landesgericht Feldkirch: “Sämtliche Forderungen bzw. Passagiere mit gebuchten InterSky Tickets können ihre Ansprüche an das Landesgericht (LG) Feldkirch (Österreich) ab Mo 9. November 2015 stellen”, schreibt die Gesellschaft auf ihrer Webseite.

Diese Flugstrecken sind betroffen

Von dem Grounding der Vorarlberger Airline InterSky betroffen sind laut “Austrian Aviation Net” in Österreich zudem die Flugstrecke Graz – Zürich, die bisher dreimal täglich bedient wurde, sowie einmal täglich Salzburg – Zürich. Ab dem Flughafen Memmingen (Bayern) fallen die täglichen Flüge nach Berlin und Hamburg aus, ebenso seien alle Charterflüge der InterSky gestrichen. Laut dem Branchenportal war die Lage am Mittwochabend für die betroffenen Passagiere in Düsseldorf, Hamburg und Berlin-Tegel problematisch, da sie erst lange nach der eigentlichen Abflugzeit am Gate informiert worden seien, dass InterSky die Flüge nicht mehr durchführen könne.

Fluglinie wird bei Konkurs Lizenz verlieren

Bei einem Konkurs wird Intersky auch ihre Betriebsgenehmigung verlieren. Bei einem Konkurs, bei dem die Überschuldung so hoch ist, dass kein Weiterbetrieb möglich ist, muss die Oberste Zivilluftfahrtbehörde die Betriebsgenehmigung entziehen – allerdings erst nach einem Verfahren. Das Verkehrsministerium erklärte am Freitag, zu konkreten Verfahren könne man keine Auskunft erteilen.

Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde führe im Konkursfall ohne Weiterbetrieb ein Widerrufsverfahren durch, sofern die Betriebsgenehmigung vom Masseverwalter nicht von sich aus zurückgelegt wird, hieß es seitens des Ministeriums. Kommt es dagegen zu einem Sanierungsverfahren mit Ausgleichsverwaltung, kann die Betriebsgenehmigung aufrecht bleiben, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere in Hinblick auf die Liquidität mit einer zwölfmonatigen Perspektive – was wohl bei InterSky ohne Investor nicht gegeben sein wird.

Das Verkehrsministerium hatte InterSky bereits vor der Insolvenzankündigung mit Lizenzentzug gedroht. In einem den Medien zugespielten Brief setzte die Behörde der Vorarlberger Airline zum 3. November eine letzte Nachfrist, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Warum das Ministerium nicht früher einschritt, blieb am Freitag offen.(APA/red)

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