Geschenk als Vorwand
Die beiden Familien, die im Walgau leben, kennen sich bereits seit vier Jahren. Eine Tochter des Angeklagten half dem Buben beim Lernen, und auch sonst unternahm man immer wieder etwas zusammen. Im Oktober vergangenen Jahres lockte der Arbeiter den damals Elfjährigen unter dem Vorwand, er wolle ihm ein Handy schenken, in seine Wohnung. Statt des Handys gab es allerdings zunächst einen Pornofilm zu sehen. Im Anschluss daran forderte der 39-Jährige den Buben auf, das zu machen, was die zuvor im Fernsehen gemacht hatten und missbrauchte das Kind massiv. Der zweite schwere Missbrauch des Kindes spielte sich im Wald ab, der dritte Vorfall passierte dann wieder in der Wohnung des Pädophilen. Der nichts ahnende Vater forderte den Bub auf, dem Bekannten die Mineralwasserflaschen hochzutragen, weil der Angeklagte damals schlecht zu Fuß war. Das Kind tat, wie ihm geheißen und bezahlte seine Hilfsbereitschaft teuer. Wieder wurde es missbraucht. Aber das Martyrium des Buben war immer noch nicht vorüber. Die Familie konnte ja nicht ahnen, was ihrem Kind widerfuhr. So kam der Angeklagte im August erneut auf Besuch. Und wieder suchte er das Opfer mit seinen perversen Forderungen heim.
Alles abgestritten
Am selben Abend vertraute sich der Jugendliche seinem Bruder an. Die Familie des Kindes rief den Übeltäter an, um ihn zur Rede zu stellen, doch dieser stritt alles ab. Kurz danach erstatteten sie Anzeige. Das Kind war an jenem Tag allerdings in einem solch schlechten psychischen Zustand, dass es kaum befragt werden konnte. Immer wieder weinte der Bub und verweigerte die Auskunft. Beim Untersuchungsrichter schöpfte er dann neues Vertrauen und schilderte Details. Der Beschuldigte, der selbst verheiratet ist und zwei Kinder hat, leugnete die Taten bis zum Schluss. Auch, dass er Pornofilme zu Hause habe, stritt er ab. Die Überprüfung der Kundenkarte einer Videothek bestätigt allerdings das Gegenteil.
Keine Zweifel
In der Einvernahme schilderte der Bub auf über 69 Seiten, was ihm genau widerfahren war. Der Schöffensenat hatte keinerlei Zweifel mehr an der Schuld des Täters und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. Bei Urteilsverkündung brach die Ehefrau des Verurteilten zusammen. Sie glaubt fest an die Unschuld ihres Mannes. Die Rettung kümmerte sich um die kurzzeitig bewusstlose Frau. Am Abend hatte sie sich aber bereits wieder erholt. Der Verurteilte bleibt vorerst in Untersuchungshaft. Die Verteidigung meldete Berufung an.