Die Sparte Tourismus in der Wirtschaftskammer Vorarlberg verlangt bei der Überarbeitung des Kollektivvertrags für das Gastgewerbe eine Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeiten.
„Der Durchrechnungszeitraum für die Arbeitszeiten und die Nachtruhezeiten muss auf die besonderen Bedürfnisse vor allem der Saisonbetriebe angepasst werden, damit die sich auf Saison- und Tagesspitzen bei den Gästen einstellen können“, betont Elmar Herburger, designierter Spartenobmann Tourismus in der WKV. Die Branchenvertreter fordern praxisgerechte Ausgleichsregelungen, die unter anderem die Durchrechnung von Überstunden und Ruhezeiten betreffen – samt einer flexiblen Handhabung.
Lohn- und Gehaltserhöhung in Aussicht
Die Touristiker wollen sich ein Entgegenkommen auch etwas kosten lassen. „Wir wären im Gegenzug zu einem adäquaten Ausgleich und zu einer angemessenen Lohn- bzw. Gehaltserhöhung bereit“, sagt Andrew Nussbaumer, Fachgruppenobmann Gastronomie in der WKV. Voraussetzung dafür sei freilich die Zustimmung der Gewerkschaft zu einer deutlichen Flexibilisierung in den angeführten Bereichen.
Das Problem der fehlenden Flexibilisierung müsse jedenfalls im Zuge der Kollektivvertragsverhandlungen gelöst werden, so die Branchenvertreter. Im Fall einer Ablehnung der Forderungen stellen sie sogar die Rute ins Fenster. „Ohne eine Lösung behalten wir es uns vor, den Fachverbänden Gastronomie und Hotellerie auf Bundesebene das erteilte Verhandlungspouvoir wieder zu entziehen“, kündigen Herburger und Nussbaumer unisono an. Die nächsten KV-Gespräche finden noch im Jänner statt.
(red)
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