3060 Euro Strafe, 765 davon unbedingt plus 200 Euro Pauschalkosten für die Gerichtsverhandlung – diese Konsequenz hat nun ein selbständiger Handwerker zu tragen. Der Oberländer hatte im September vergangenen Jahres seinen kleinen Hund grob am Nacken gepackt, hochgehoben und dann mit Wucht zu Boden geworfen. Als der Kleine am Rücken lag, trat der Mann noch zwei Mal nach dem Tier. Zeugen hatten den Vorfall beobachtet und den Mann zur Rede gestellt. Nun endete die Anzeige mit einem Schuldspruch wegen Tierquälerei.
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Der Hundebesitzer schildert den Vorfall ganz anders. Er habe einen Buben daran hindern müssen, dass dieser in die Straße laufe, bei der Gelegenheit sei ihm der Hund ausgekommen und getreten habe er nie. Doch vier Zeugen, die allesamt den Angeklagten nicht kennen und kein Motiv haben, ihn zu Unrecht zu belasten, schildern den Vorfall fast übereinstimmend. Für das Gericht ist klar: Der Mann hat den Hund gequält. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.
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