Vorarlberg habe gegen die von der Türkei einseitig vorgenommene Aufkündigung des internationalen Übereinkommens zum Austausch von Einbürgerungsmitteilungen Ende September 2010 nicht nur protestiert sondern die Bundesregierung aufgefordert, in der Sache tätig zu werden, so Schwärzler: “Im eigenen Verantwortungsbereich werden seither Staatsbürgerschaftswerbende rigoros in die Pflicht genommen”.
Für die Türkei besteht seit Ende September 2010 keine völkerrechtliche Informationspflicht mehr. Als Reaktion darauf verlange man von Staatsbürgerschaftswerbenden auf Landesebene personifizierte Verantwortung, so der Landesrat: “Die einzelnen Staatsbürgerschaftswerbenden werden mit Unterschrift verpflichtet, bei Annahme einer anderen als der österreichischen Staatsbürgerschaft die zuständigen Behörden in Vorarlberg zu informieren. Darüber hinaus nehmen sie ausdrücklich zur Kenntnis, dass mit Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft einhergeht”.
Null-Toleranz
Bei ungesetzlichen Staatsbürgerschaften, die ermittelt werden, gebe es Null-Toleranz, steht für Schwärzler fest: “Jeder Person, die entgegen dem Staatsbürgerschaftsgesetz zusätzlich zur österreichischen auch noch eine andere Staatsbürgerschaft illegal annimmt, ist klar, dass damit ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft verbunden ist.” In Vorarlberg gehe man jedem begründeten Verdacht selbstverständlich nach, betont der Landesrat. “Ich ersuche mir konkrete Verdachtsfälle umgehend mitzuteilen”, so der Landesrat.
Antwort steht noch aus
Im Kampf gegen illegale Doppelstaatsbürgerschaften ist es aufgrund der aktuellen Situation notwendig, das Staatsbürgerschaftsgesetz auf Bundesebene zu ändern. “So ist es notwendig, dass eingebürgerte Personen verpflichtet werden, über Verlangen der österreichischen Behörden den Nachweis zu erbringen, dass sie die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aktuell nicht mehr besitzen”, informiert Schwärzler. Vorarlberg hat zudem das Türkische Konsulat um Mitteilung ersucht, welche österreichischen Staatsbürger in den letzten fünf Jahren die türkische Staatsbürgerschaft erhalten haben – eine Antwort steht derzeit noch aus.
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