Davon beträgt der unbedingte Teil 750 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Zweifel an Dauer
Als Teilschmerzengeld hat der 57-jährige Arbeiter dem 36-jährigen Opfer 5140 Euro zukommen zu lassen. Opfer-Anwalt Stefan Aberer verlangt als Schmerzengeld für seinen Mandanten 31.000 Euro. Denn der Geschädigte habe gemäß einem medizinischen Gutachten einen Tag lang starke, sieben Tage mittlere und neun Monate leichte Schmerzen gehabt. Strafrichter Andreas Böhler zweifelte aber die neunmonatige Dauer leichter Schmerzen an. Deshalb muss das Opfer seine restlichen Forderungen zivilrechtlich einklagen.
Wegen des Perforation des Trommelfells am linken Ohr war eine Operation notwendig gewesen. Vorübergehend hatte der Angestellte ein Hörgerät tragen müssen. Sein Hörvermögen am geschädigten Ohr wurde um 25 Prozent verringert.
Streit wegen Eisenstangen
Der Angeklagte behauptete, er habe in Notwehr zugeschlagen, und beantragte deshalb einen Freispruch. Er sei attackiert worden und habe auf dem Parkplatz der Unterländer Tankstelle nicht ausweichen können.
Der Strafrichter ging jedoch, wie auch Staatsanwalt Simon Mathis, von keiner Notwehrsituation aus. Das Opfer habe erst zugeschlagen, nachdem es vom Angeklagten die Ohrfeige verpasst bekommen habe. Allerdings gestand Richter Böhler dem Angeklagten zu, vom Opfer zur Tat provoziert worden zu sein. Denn der 36-Jährige sei aggressiv auf den 57-jährigen Angeklagten zugegangen.
Zuvor hatte der Beschuldigte, um sein Auto parkieren zu können, auf den Boden gelegte Eisenstangen weggeworfen. Der 36-Jährige hatte die Stangen in der Waschanlage der Tankstelle reinigen wollen.
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